Förderung von Online-Sportangeboten der Vereine

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Aufgrund der aktuellen Situation fördert der LSB auch online-Videos!

https://www.lsb-niedersachsen.de/themen/sportentwicklung/aktiv-in-jedem-alter/foerderung-video-corona/

Wenn Sportvereine zum Zweck der Erstellung von Online-Sportangeboten Material (Kamera, Stativ oder Kosten für Cloud, Server, Plattform) angeschafft haben, dann können diese Kosten bis zu 250 Euro gefördert werden. Das gilt auch rückwirkend für Anschaffungskosten ab der Einstellung des Sportbetriebs. Für die Erstellung der Videos und Förderung von Kosten für ÜL-Honorare ist eine Förderung in Höhe von 250 Euro möglich. Allerdings gilt hier das Prinzip: Erst beantragen, dann anfangen. Bedeutet: Schon erstellte Videos können nachträglich nicht gefördert werden. Also für alle weiteren Videos (mind. 10 Minuten oder 5 Einheiten eines Livevideos) sollten jetzt Anträge an den LSB stellen.

Damit es schnell geht, können die Anträge direkt per Email an den LSB gerichtet werden und dann im Original per Post. Die Bewilligung erfolgt noch am selben Tag. Die Mittelanforderung erfolgt unter Nachweis der Kosten.

Ansprechpartner beim KSB
Philipp Karow
philipp.karow@ksb-osnabrueck.de

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