Erste Übergangsregelungen für einen schrittweisen Wiedereinstieg

Auf dem Rückweg in ein vielfältiges vereinsbasiertes Sporttreiben in Deutschland hat der unter dem Dach des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) organisierte Sport in Deutschland unter den Vorzeichen der weltweiten Corona-Pandemie und den bundesweiten Kontaktbeschränkungen die Grundlagen für einen ersten Schritt vorgelegt. Diese bestehen aus den 10 DOSB-Leitplanken mit Erläuterungen und den sportartspezifischen Übergangs-Regeln der Spitzenverbände.

Unabhängig von diesen geschaffenen Grundlagen für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben haben allein die jeweils zuständigen Länderministerien und Kommunen das Recht, die geltenden Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu lockern. Ohne „grünes Licht“ von der Politik ist vereinsbasiertes Sporttreiben im Verein nicht möglich. Wenn die erhoffte Lockerung kommt, wird es eine Aufgabe der Verantwortungsträger*innen vor Ort und in den Vereinen sein, jeweils passende Konzepte zur Einhaltung der genannten Grundlagen zu entwickeln. Der DOSB setzt hier auf das hohe Verantwortungsbewusstsein und die großen Organisationsfähigkeiten der Vereinsvertreter*innen, der Trainer*innen und nicht zuletzt der Sportler*innen selbst. Die 10 DOSB-Leitplanken und die Übergangs-Regeln der Fachverbände dienen als Orientierungsrahmen und ersetzen nicht die spezifischen Maßnahmen vor Ort.

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