Hinweise der Woche Teil 3

Morning news concept - newspaper and glasses

Hier finden Sie einen Überblick über interessante Beiträge aus anderen Veröffentlichungen aus dieser Woche. Die Hinweise sind mit den Quellen verlinkt.

  1. Zum Wiederaufnahme des Sports auf Outdooranlagen

Am 2. Mai kündigte der Ministerpräsident Weil erste Lockerungen für den Sport an. Unter Berücksichtigung der 10 Leiplanken des DOSB und den sportartspezifischen Regelungen dürfen seit dem 6. Mai Sportangebote vorerst und an freier Luft wieder stattfinden. Verbindliche Grundlage ist die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus in der ab 6. Mai 2020 geltenden Fassung ( https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html ) (Quelle: LSB Nds.)

Hierzu wurden im Laufe der Woche weitere Empfehlungen und Hilfestellungen aktualisiert. Der Landessportbund hat eine Übersicht erstellt, in der die wichtigsten Infos aufgelistet sind. Dort finden sich auch die sportspezifischen Regeln der Fachverbände. Hier geht es zur LSB-Seite

FAQs der Niedersächsischen Staatskanzlei
Das Land Niedersachsen hat ergänzend zur Verordnung und im Bezug auf den Sport in Niedersachsen Erläuterungen zusammengestellt, was aktuell möglich ist. U.a. werden folgende Fragen aufgegriffen:

  • Wo darf ich trainieren?
  • Wie ist die Sportausübung möglich?
  • Gibt es die für Freiluftsportanlagen geltenden Regeln auch irgendwo kompakt zusammengefasst? Was muss ich als Verein beachten?
  • U.v.m.

Hier geht es zu den FAQs der Niedersächsischen Staatskanzlei.

Keine Personenbeschränkung im niedersächsischen Sport
Am Dienstag waren die Stadt und der Landkreis Osnabrück noch davon ausgegangen, dass mit der Öffnung der Sportanlagen in Niedersachsen ab diesem Mittwoch zwar mehrere Sportler gleichzeitig auf einer Anlage trainieren dürfen, aber aufgrund der „Zwei-Personen-Regel“ nur höchstens zwei gemeinsam (mit der nötigen Distanz). Das niedersächsische Innenministerium betont auf NOZ-Nachfrage jedoch: Der niedersächsische Sport ist privilegiert, auch Gruppen können sich unter Berücksichtigung des angesagten Abstands untereinander gemeinsam auf den Anlagen betätigen. (Quelle: NOZ)

Bei der Zahl der Trainierenden auf den Sportanlagen gibt es keine pauschale Begrenzung. Entscheidend ist der Abstand zwischen den einzelnen Personen (zwei Meter). Hier geben sportartspezifische Konzepte des Deutschen Olympischen Sportbundes und der Sportfachverbände Orientierungshilfen. (Quelle: LSB Nds.)

Anmerkung des Kreissportbundes Osnabrück-Land: Der KSB ist bestrebt mit dem Landkreis Osnabrück einheitliche Informationen zu Bedingungen und Voraussetzungen abzustimmen und an die Vereine zu kommunizieren. Ziel ist es, die Wiederaufnahme sportlicher Aktivität so reibungslos wie möglich zu gestalten. Fragen der Vereine dazu können hilfreich sein und im Rahmen einer weiteren Online-Sprechstunde am 11.05. um 18:30 Uhr an den KSB gerichtet werden. Anmeldungen für die Teilnahme bitte per E-Mail an info@ksb-osnabrueck.de

  1. Hilfestellungen für Vereine

Neben den Sportspezifischen Regelungen der Fachverbände, habe sich weitere Verbände und Institutionen mit Hinweisen und Empfehlungen an die Vereine gerichtet. Hier eine Auswahl.

CORONA: BZGA MIT NEUEM DIGITALEM INFORMATIONSANGEBOT
Ab sofort ist die Einbindung von Bürgerinformationen zum Coronavirus auf nicht-kommerziellen Webseiten möglich.
Auf der Internetseite infektionsschutz.de beantwortet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) seit Beginn der Pandemie aktuell und fachlich gesichert Fragen zum Coronavirus, darunter auch häufig gestellte Anfragen von Bürger*innen.
Diese vertrauenswürdigen Informationen stellt die BZgA für die nicht-kommerzielle Nutzung auf Webseiten von Fachkräften zur Verfügung. Die Inhalte der gängigen Fragen und Antworten auf www.infektionsschutz.de/coronavirus/fragen-und-antworten/ lassen sich ab sofort über einen bereitgestellten iFrame integrieren. So können Bürger*innen in großer Zahl mit wichtigen, qualitätsgesicherten Inhalten der BZgA zu Wissen und Schutzverhalten erreicht werden. Eine kurze technische Anleitung steht unter www.infektionsschutz.de/coronavirus/inhalte-nutzen/
(Quelle: LSB Nds.)

Unter der Rubrik „10 Hygienetipps“ stehen auch Druckvorlagen für Sportvereine kostenlos zur Verfügung (Quelle: KSB OS-Land)

Tennis vorweg: Das TNB-Hygienekonzept
Der TNB hat ein aktualisiertes Hygienekonzept als Empfehlung für alle Vereine fertiggestellt. Es geht um grundsätzliche Vorgaben ebenso wie um solche, den Spielbetrieb bestreffend.
Es handelt sich bei dem Konzept um Empfehlungen für Vereine auf Grundlage des aktuellen Sachstandes. Bei Änderungen in den Vorgaben und Verordnungen wird das Konzept angepasst.

Wichtige Auszüge:

  • Training: Ein Trainer kann mehrere Personen trainieren. Es muss aber im Gruppentraining zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein, dass der Abstand von 2,0 Metern zwischen den Spielern eingehalten wird.
  • Doppel: Die Verordnung des Landes sagt eindeutig, dass ein Mindestabstand von 2 Metern beim Sport dauerhaft eingehalten werden muss. Dieser Mindestabstand gilt auch bei Doppelspielen. Deswegen empfehlen wir dringend, auch um alle Irritationen bei Kontrollen und ähnlichen Situationen zu vermeiden, kein Doppel zu spielen. Wenn sich ein Verein auf seiner Anlage nicht an diese Empfehlung gebunden fühlt und Spieler sicherstellen, dass sie den Mindestabstand von 2 Metern permanent während des gesamten Spiels einhalten, obliegt es ihrer Verantwortung dieser dringenden Empfehlung nicht zu folgen.
    Diese Einschränkung gilt nicht für Teilnehmer aus einem gemeinsamen Haushalt. Diese können sich auch beim Sport näher kommen.

Das komplette Hygienekonzept des Tennisverbandes Niedersachsen Bremen finden Sie hier (Quelle:TNB)

Eine Positionierung des Deutschen Behindertensportverbands (DBS) zur Wiederaufnahme des ärztlich verordneten Rehabilitationssports.
Nach der Einstellung des Rehabilitationssportbetriebs und der Schließung der Sportstätten setzt sich der Deutsche Behindertensportverband (DBS) dafür ein, die Durchführung des ärztlich verordneten Rehabilitationssports unter Beachtung von Schutzmaßnahmen wiederaufzunehmen. Um einen verbindlichen Rahmen vorzugeben, hat der DBS in Abstimmung mit seinen Landes- und Fachverbänden konkrete Empfehlungen entwickelt. Damit wird der Verantwortung Rechnung getragen, sowohl die Gesundheit und den Schutz von Risikogruppen zu gewährleisten als auch Rehabilitationssport grundsätzlich wieder für die Menschen zu ermöglichen, die besonders darauf angewiesen sind. (Quelle: DBS)

Neben den Praxisanregungen von Special Olympics Deutschland (SOD) geben Einrichtungen und Sporttreibenden Hilfe und Orientierung in der Corona-Krise.
Zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung verweist Christiane Krajewski, Präsidentin von Special Olympics Deutschland (SOD), auf die besondere und schwierige Situation von Menschen mit geistiger Behinderung  in den Zeiten der Corona-Krise und fordert eine größere öffentliche Wahrnehmung dieser Problematik. „Viele unserer Athletinnen und Athleten können zum Beispiel derzeit ihrer Arbeit nicht nachgehen und auch keinen Sport betreiben. Sie gehören gesundheitlich zur Risikogruppe und haben oft große Schwierigkeiten im Umgang mit dieser besonderen Situation und die damit einhergehenden Veränderungen im Tagesablauf. Die Probleme von Menschen mit Behinderung spielen jedoch in der öffentlichen Wahrnehmung und den vielen Diskussionen um Corona eine viel zu geringe Rolle!“

Special Olympics Deutschland nimmt den heutigen Tag zum Anlass für praktische Hilfe und Orientierung und gibt seine „Handlungsempfehlungen & Praxisanregungen zum Sport für Menschen mit geistiger Behinderung“ heraus. Sie richten sich vor allem an Betreuende und Trainerinnen und Trainer in den Mitgliedseinrichtungen, in Organisationen und Einrichtungen der Behindertenhilfe, aber auch direkt an die Special Olympics Athletinnen und Athleten und andere Menschen mit geistiger Behinderung. Sie vermitteln, dass Bewegung und Sport sowie mentale Stärke gerade in diesen Zeiten und unter den gegebenen Voraussetzungen wichtig sind und enthalten eine Vielzahl konkreter Anregungen, Übungshinweise und Links zu unterstützenden Websites und Materialien.  (Quelle: DOSB)

Auch die Treffs und Prüferabnahmen im Rahmen des Deutschen Sportabzeichens wurden zu Beginn der Corona-Krise eingestellt. Jetzt soll der vorsichtige Wiedereinstieg beginnen.
In vielen Jahren ist es gelungen, das Deutsche Sportabzeichen als Nachweis für überdurchschnittliche und vielseitige körperliche Leistungsfähigkeit zu etablieren. Deutlich wird dies dadurch, dass es inzwischen in vielen Bereichen (Sportstudium, Polizei, Feuerwehr, Zoll, etc.) zur Grundvoraussetzung für eine Bewerbung gehört. Auch Krankenkassen bieten als mögliche Bonuskriterien einen Nachweis sportlicher Betätigung durch ein Deutsches Sportabzeichen.

Im Zuge der beginnenden Corona-Krise wurde auch das Sporttreiben im Verein auf Null heruntergefahren. Dies galt sowohl für internationale Meisterschaften wie auch für die wöchentlichen Sportabzeichen-Treffs. Die Rückkehr zur angestrebten Normalität, soweit das in den nächsten Monaten möglich ist, soll auf Basis eines Gesamtkonzeptes mit den zehn DOSB-Leitplanken und sportartspezifischen Übergangsregeln der Fachverbände geschehen. In diesem Rahmen kann es in den Bundesländer unterschiedliche Regelungen geben. Da sich viele Sportanlagen und Schwimmbäder in kommunalem Eigentum befinden, kann es sein, dass auch auf dieser Verwaltungsebene unterschiedliche Maßnahmen beschlossen werden. (Quelle: DOSB)

DTB begrüßt Entscheidung der Politik und fordert einheitliche Öffnung des Hallensports.
Der Deutsche Turner-Bund, wie auch seine Landesturnverbände, begrüßen die Entscheidung von Bund und Ländern nach weiteren Schritten der Öffnung nun auch den Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wieder zu erlauben. Die Öffnung der Sporträume ist jedoch nicht einheitlich erfolgt. „Die Länder werden in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der folgenden verbliebenen Bereiche mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonferenzen entscheiden“, so das Statement der Bundesregierung.

Dazu zählen unter anderem:

  • Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern
  • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • Betrieb von sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen
  • Wiederaufnahme von Wettkampf- und Leistungssport

Der DTB fordert daher für seine knapp 20.000 Vereine eine zeitnahe einheitliche Regelung in den jeweiligen Ländern auch zur Öffnung des Hallensports und der vereinsbetriebenen Fitnessstudios. Hierzu hat der DTB unter Mithilfe von Expertinnen und Experten und seiner Landesturnverbände fundierte Konzepte für all seine Sportarten und Fachbereiche erstellt, auf Grundlage der zehn Leitplanken des DOSB. Der DTB ist fest davon überzeugt, dass die strikt geforderten Regeln und Hygienemaßnahmen auch in Sporthallen und geschlossen Räumen eingehalten werden können. Denn die Turn- und Sportvereine sind sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung sehr bewusst. Der DTB und seine Landesturnverbände stellen den Vereinen für die ordnungsgemäße Umsetzung der zehn Leitplanken des DOSB und den sportartspezifischen Handlungsempfehlungen für Angebote im Freien wie in Sporthallen eine dezidierte Arbeitshilfe mit Checklisten zur Verfügung. (Quelle: DTB)

Anmerkung: Der Niedersächsische Turnerbund bietet an, dass für sportartbezogene Fragen rund um die Turnsportarten an service@NTBwelt.de gerichtet werden können. Ab Donnerstag, 07. Mai,  steht auch die „Hotline rund um Corona-Fragen“ unter (0511) 980 97-30 zur Verfügung. (Quelle: NTB)

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