Landkreis Osnabrück verbietet Beregnung aller Grünflächen
Aufgrund extrem niedriger Grundwasserstände ist es ab sofort und bis Ende September im Landkreis Osnabrück verboten, in der Zeit zwischen 12 und 18 Uhr private und öffentliche Grünflächen, Sportanlagen wie Fußball-, Tennis- oder Golfplätze sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen mit Wasser zu sprengen. Ein Verstoß gegen diese Anordnung kann mit einem Bußgeld von bis […]