Wichtige Hinweise zu Fördermöglichkeiten von vereinseigenen Ferienaktionen durch den Landkreis Osnabrück und die Sportjugend Niedersachsen

Wenn Sportvereine eigene Aktionen während der Sommerferien 2020 umsetzen wollen, dann bieten Sportjugend Niedesachsen und Landkreis Osnabrück Förderungen für Tagesaktionen an.

Abweichend von den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit vom Landkreis Osnabrück werden in den Sommerferien 2020 für Tagesveranstaltungen, die alternativ zu Corona bedingt ausfallen-den Fahrten mit Übernachtung angeboten werden und für mindestens 6 Stunden angesetzt sind, 50% des sonst üblichen Zuschussbetrages je Tag und Teilnehmer gezahlt (somit 1,50 € für Teilnehmer, 2,25 € für Gruppenleiter mit JugendleiterCard), wenn,

  1. diese in den Sommerferien stattfinden,
  2. diese für mindestens 6 Stunden angesetzt sind und
  3. ein kurzer Programmablauf sowie eine unterschriebene Teilnehmerliste eingereicht werden.

Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.

Die Richtlinie der Sportjugend Niedersachsen für die Zuschüsse von Jugendfreizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen wird für den Zeitraum 3. Juni – 31. August 2020 befristet geändert. Es können auch so genannte Ferien vor Ort Maßnahmen mit mind. 4 Teiln. gemäß den geltenden Richtlinien gefördert werden.

Fördermittel für Freizeiten vor Ort vom 15. Juli bis 31. August 2020

Die Sportjugend Niedersachsen bietet Sportjugenden von Sportbünden und Jugendorganisationen von Landesfachverbänden Fördermöglichkeit für sportliche Ferienangebote ohne Übernachtung für Kinder und Jugendliche. Das sind Maßnahmen, die eintägig oder mehrtägig stattfinden, in denen aber ähnliche Maßnahmen durchgeführt werden, wie es in einer Ferienfreizeit der Fall wäre. Weiterhin erhalten Sie durch zusätzliche Mittel die Möglichkeit, die Angebote entsprechend notwendiger Hygienevorschriften gestalten zu können.
Die Frist zur Einreichung der Anträge läuft am 31. Juli 2020 ab. Die Einreichung der Anträge erfolgt auf dem Postweg.

Fördervoraussetzung A
Ferienfreizeiten 1-5 Tage ohne Übernachtung/10 € pro Person/pro Tag, mindestens 5 LE (4 bis 10 Personen, inkl. Betreuung: pädagogische Fachkraft, Inhaber/in gültige JULEICA), 3 Anträge pro Antragsteller/in max. Fördersumme pro Antrag 750 € (bei 5 Tagen)

Fördervoraussetzung B
Ferienfreizeiten 1-5 Tage ohne Übernachtung/10 € pro Person/pro Tag, mindestens 5 LE (4 bis 40 Personen, inkl. Betreuung: pädagogische Fachkraft, Inhaber/in gültige JULEICA), 1 Antrag pro Antragsteller/in max. Fördersumme 2.250 € (bei 5 Tagen)

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Britta Gerlach, Fon: 0511 12 68 249, E-Mail: bgerlach(at)lsb-niedersachsen.de

Anträge müssen bis zum 31.07. gestellt werden!

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