Die Niedersächsische Landesregierung hat die Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 30. Oktober 2020 veröffentlicht, die am Montag, den 02. November 2020 in Kraft tritt.
Die den Sport betreffenden Ausführungsregelungen ( „Häufig gestellte Fragen rund um das Sporttreiben“) befinden sich noch in Abstimmung mit der Staatskanzlei. Die Veröffentlichung erfolgt nach Freigabe im Inhaltsbereich: „Sportalltag mit Coronabedingungen“: https://www.lsb-niedersachsen.de/landessportbund/alltag-mit-corona
Niedersächsische Corona-Verordnung vom 30. Oktober 2020