Der Bundestag hat über das Jahressteuergesetz 2020 abgestimmt. Dabei wurden folgende Neuerungen für Ehrenamt und freiwilliges Engagement beschlossen:
Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale werden ab 2021 angehoben
Ehrenamtspauschale von 720 € auf 840 €
Übungsleiterpauschale von 2.400 € auf 3.000 €
Mit den jährlichen Steuerfreibeträgen sollen Engagierte unbürokratisch für ihre Aufwendungen entschädigt werden können.
Außerdem wird die Freigrenze für Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb werden angehoben: Sind bislang jährliche Einnahmen von 35.000 € für gemeinnützige Organisationen steuerfrei, sind es ab kommendem Jahr 45.000 €.
Zudem wird die Grenze, ab der ein Kontoauszug für Spendende als Spendenquittung zur Vorlage beim Finanzamt ausreicht, ab 2021 von 200 € auf 300 € angehoben.
Alle Informationen und Beschlüsse sind hier nachzulesen.