„Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen und seine Jugendorganisation, die Sportjugend Niedersachsen (sj Nds.), haben erfreut zur Kenntnis genommen, dass der Sport erstmals in einem Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zum weiteren Umgang mit der Corona-Pandemie genannt wird“, stellt LSB-Präsident Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Umbach fest. In dem Beschluss vom 10. Februar 2021 heißt es in Punkt 6: „Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen Planungsperspektiven zu geben, arbeiten Bund und Länder weiter an der Entwicklung nächster Schritte der sicheren und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen, von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe, damit unser Leben wieder mehr Normalität gewinnt.“
Der Beschluss sei mit dem gesetzten Datum vom 3. März für eine erneute Entscheidung über das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie sowie der Festschreibung eines Inzidenzwertes von 35 für weitere Lockerungen eine „Grundlage für eine Perspektive“, sagte Dr. Umbach
„Wir hoffen nun sehr, dass der LSB an den Beratungen auf Landesebene, wie ein sicherer und gerechter Umgang mit der Pandemie und die Rückkehr zu mehr Normalität erfolgen kann, beteiligt wird.“
Der LSB und die sj Nds. erwarten,
1. dass bei den beabsichtigten Öffnungen von Kitas und Schulen der Schulsport – einschließlich Schwimmunterricht – und der Vereinssport für Kinder und Jugendliche gleichzeitig ermöglicht wird. Dr. Umbach: „Das schafft die notwendige Handlungssicherheit, erhöht die gesellschaftliche Akzeptanz und unterstützt die Wiederaufnahme von Kooperationen zwischen Sportvereinen mit Kitas und Schulen.“
2. dass der „Sport in Gruppen“ ab dem 7. März möglich ist, wenn der Inzidenzwert von 35 unterschritten ist. Denn Sport und Bewegung sind von zentraler Bedeutung – für die Gesellschaft und für jeden Einzelnen und jede Einzelne. Der Sport leistet einen überragenden Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation. Ein weiterer weitgehender Stillstand wird negative gesundheitliche und psychosoziale Folgen nach sich ziehen. Sportvereine können die Vorgaben der jeweiligen Stufen kontrolliert umsetzen. Sie bieten sicheres Sporttreiben unter Anleitung, mit festen Regeln, festen Orten und festen Gruppen. Sie können auf erprobte Hygienekonzepte aus dem Jahr 2020 zurückgreifen.
3. dass Individualsport unabhängig vom Inzidenzwert immer möglich sein muss.
4. dass die Jugendarbeit im Sport als Teil außerschulischer Jugendhilfemaßnahmen berücksichtigt wird.