KSB und Landkreis haben eine vorläufige Vereinbarung zur Sportförderung 2021 inkl. Corona-Nothilfefonds getroffen. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 210 TE zur Verfügung.
Um die Mittel können sich alle, als gemeinnützig anerkannte Mitgliedsvereine (Vereine) des Kreissportbundes Osnabrück-Land e.V. bewerben. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch den KSB. Antragsfrist für die Sportförderung 2021 inkl. Corona-Nothilfefonds ist der 15. Juli 2021.
Vereinbarung Sportförderung 2021