Seit mehr als fünf Tagen liegt die Inzidenz im Landkreis bei unter 35, so dass die geplanten Vorgaben des Landes für das Unterschreiten dieser Inzidenzmarke Anwendung finden. Der Landkreis Osnabrück hat deshalb eine sogenannte feststellende Allgemeinverfügung erlassen.
In dieser Allgemeinverfügung wird festgestellt, dass die Schutzmaßnahmen der Nds. Corona-Verordnung, die bei einer Inzidenz von nicht mehr als 35 Anwendung finden, ab dem 31.05.2021 gelten.
Für die Sportvereine im Landkreis ergeben sich folgende Effekte für den Re-Start:
- Testpflicht entfällt: Weder bei Indoor- noch bei Outdoorsportangeboten besteht eine Testpflicht
- Personen-Obergrenze entfällt
- Der Verein ist lediglich verpflichtet, Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzepts nach § 4 der gültigen Verordnung zu treffen.
Zur aktuellen Version der häufig gestellten Fragen im Sport
Weitere Fragen könnt Ihr an info@ksb-osnabrueck.de richten.