Der Landessportbund (LSB) macht darauf aufmerksam, dass mehr als 50% der Sportvereine kommunale Sportanlagen nutzen. Für den sicheren Betrieb der Sportstätten und Sportgeräte sind Sicht- und Funktionsprüfungen sowie die obligatorische Jahreshauptuntersuchung erforderlich. Diese Prüfungen, Welche auch dem Schutz vor eventuellen Schadenersatzklagen bei Verletzungen der Verkehrspflicht dienen, werden regelmäßig gemeinsam mit Sportgeräte-Herstellerndurchgeführt.
Ergänzend macht der LSB auf die gemeinnützige Stiftung „Sicherheit im Sport“ (https://www.sicherheit.sport) aufmerksam. Diese Stiftung bietet Beratungsleistungen bei in Planung befindlichen Sportstätten und bestehenden Sportstätten hinsichtlich geltender Normen und Regelwerke, um beispielsweise Fehlplanungen und Fehlkonstruktionen zu vermeiden.
Auch die Durchführung von Jahreshauptuntersuchungen bei Sportstätten kann durch die, nach eigenen Angaben unabhängige und nicht von wirtschaftlichen Interessen beeinflusste Stiftung wahrgenommen werden.