Neue Corona-Verordnung – erste Lockerungsschritte auch für den Sport

Sport wieder unter 3-G-Bedingungen erlaubt!

Mit Artikel 1 der anliegenden neuen niedersächsischen ‚Verordnung über Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus Sars-Cov-2 und dessen Varianten’ werden zahlreiche Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens ab dem Donnerstag, 24. Februar 2022, schrittweise zurückgenommen. Das zweite, ab dem 4. März 2022 folgende Lockerungspaket ergibt sich aus Artikel 2 der Mantelverordnung. Die neue Corona-Verordnung tritt zum 19. März 2022 außer Kraft.

Was im Sport weiterhin berücksichtigt werden muss, ist in der LSB-Übersicht zusammengefasst.

LSB Übersicht CoronaVO 24.02.22

Gesamtübersicht der neuen Verordnung

 

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