Ab dem 16. Januar 2023 können über das LSB-Förderportal im LSB-Intranet Anträge für Energiekostenzuschüsse gestellt werden.
Vereine, Fachverbände und Sportbünde, die ordentliches Mitglied im LSB sind, können darüber eine schnelle und unbürokratische finanzielle Unterstützung zur Entlastung durch gestiegene Energiekosten im Förderzeitraum von Oktober 2022 bis September 2023 erhalten. Pro Standort bzw. Objekt kann ein Antrag gestellt werden. Von Privatanbietern gemietete Objekte sowie Vereinsgaststätten aus dem wirtschaftlichen Zweckbetrieb sind allerdings nicht förderfähig. Anträge können bis zum 30. November 2023 über das LSB-Förderportal gestellt werden.
Bei der Antragstellung müssen zwar keine Unterlagen eingereicht, jedoch Angaben zu den jeweiligen Verbräuchen und der Höhe der Abschläge gemacht werden. Bei der Berechnung der Kosten sind immer auch die Strom- bzw. Energiepreisbremse mit zu berücksichtigen. Das Portal berechnet dann automatisch den voraussichtlichen Förderbetrag in Höhe von bis zu 70 % der Mehrausgaben (welche durch die gestiegenen Energiekosten entstanden sind; max. 200.000 €).
Die Förderung ist mit anderen öffentlichen Mitteln kombinierbar und wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Nach Antragstellung erhalten die Fördermittelempfänger zunächst eine Abschlagszahlung in Höhe von 60 % des berechneten Förderbetrages. Die Restabforderung erfolgt nach Einreichung der tatsächlich im Förderzeitraum entstandenen Mehrausgaben anhand der entsprechenden Energiekostenabrechnung.
Weitere Informationen sowie die Richtlinie finden Sie auf der LSB-Homepage: Förderprogramm Energiekostenzuschüsse- Landessportbund Niedersachsen (lsb-niedersachsen.de)