LSB-Info zur Versammlungsstättenverordnung

Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen weist darauf hin, dass sich Sportvereine bei der Nutzung von Räumen bei Veranstaltung mit mehr als 200 Personen, die nicht als Versammlungsräume genehmigt sind, zunächst bei der örtlich zuständigen Bauaufsicht erkundigen müssen, ob dies erlaubt ist. Hintergrund ist, dass die vom Nds. Landtag im November 2021 beschlossene Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung und […]

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