Auf Grundlage der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Osnabrück und dem Kreissportbund Osnabrück-Land zur Vergabe der Sportförderung 2023 können sich alle, als gemeinnützig anerkannte Mitgliedsvereine (Vereine) des Kreissportbundes Osnabrück-Land e.V. (KSB) um die Fördermittel bewerben. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch den KSB.
Insgesamt 186.200 Euro stehen zur Verfügung für
Modul 1: Förderung von Freiwilligendiensten im Sport und Projekten junger Sportler*innen zur Nachhaltigkeit im Vereinssport
Modul 2: Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen
Modul 3: Förderung der Digitalisierung
Modul 4: Förderung von Kooperationsmodellen
Modul 5: Freie Projekte zur Förderung von Ehrenamt und freiwilligem Engagement im Sport
Modul 6: Zuschüsse für den Erwerb und die Wartungs- und Instandhaltung von Defibrillatoren
Modul 7: Inklusion im und durch Sport
Was ist zu beachten? Wie geht es weiter?
- Die Anträge sollen bis zum 15.07. beim KSB eingereicht werden. Sie können die Anträge per Post oder per E-Mail an info@ksb-osnabrueck.de zusenden.
- Antragsfrist ist der 15.07.2023.
- Anschließend erfolgt ein Abgleich mit den Sportvereinen, um die konkreten Kosten ermitteln und bei Bedarf angleichen zu können. Für diesen Abgleich erhalten die antragstellenden Vereine und Ansprechpersonen eine Aufstellung durch den KSB.
- Nach der konkreten Kostenermittlung erhalten die Vereine ihre Bewilligung und eine Abschlagszahlung i.H.v. 80 % der beantragten Fördersumme.
- Bis Juni 2024 hat dann die Endabrechnung der Sportvereine zu erfolgen.
Wenn Sie Fragen zur Förderfähigkeit Ihrer Maßnahme haben, dann zögern Sie nicht und rufen uns an oder schreiben uns eine E-Mail.