Die Hochwasserereignisse in Niedersachsen haben nicht nur in vielen Landkreisen beträchtliche Schäden verursacht, sondern auch zahlreiche Sportvereine schwer getroffen. Die Bemühungen gelten derzeit der Suche nach Lösungen, die einerseits die finanzielle Lage der betroffenen Sportvereine berücksichtigen und andererseits eine schnelle Abwicklung ermöglichen, um mit den notwendigen Sanierungsarbeiten zu beginnen.
Um dringend erforderliche Arbeiten zeitnah in Angriff nehmen zu können, werden die betroffenen Vereine gebeten, formlos einen Dringlichkeitsantrag beim Kreissportbund Osnabrück-Land einzureichen. Folgende Angaben sind dabei erforderlich:
1. Welche Sportstätten sind vom Hochwasser beschädigt worden und in welchem Umfang?
2. Kurze Erläuterung zur Dringlichkeit der durchzuführenden Baumaßnahmen.
3. Befindet sich die Sportstätte im Eigentum des Vereins oder bestehen dem Eigentum gleichstehende langfristige Rechte?
4. Als Anlage zum Dringlichkeitsantrag sollte eine Fotodokumentation beigefügt werden.
Der KSB wird sich vor Ort einen Überblick über die Situation verschaffen, den Dringlichkeitsantrag prüfen und in Abstimmung mit dem LSB eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilen.
Eine zeitnahe Ausstellung dieses Dokuments ist entscheidend, damit der antragsstellende Verein förderunschädlich mit den Baumaßnahmen beginnen kann.
Wichtig ist außerdem: Die Genehmigung zum Maßnahmenbeginn bedeutet keine sofortige Förderzusage. Die eigentliche Antragsstellung zur Förderung der Baumaßnahme erfolgt dann für das Förderjahr 2025 über das Sportstättenbauförderportal.
Zudem können konkrete Informationen zur Förderung erst erteilt werden, wenn der LSB einen umfassenden Überblick über die Gesamtsituation gewonnen hat.
Für Rückfragen erreichen Sie Philipp Karow unter 0541 600 179 64 oder per Mail an: philipp.karow@ksb-osnabrueck.de