Zuschüsse für Kinder- und Jugenderholung

Der Landkreis Osnabrück fördert wieder die ,,Kinder- und Jugenderholung”. Diese Förderung ist für Kinder und Jugendliche vorgesehen, deren Eltern ihnen sonst die Teilnahme an einer Ferienmaßnahme nicht ermöglichen könnten.

 

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

-Mindestdauer: 3 Tage

-Alter: 7-17 Jahre

-Wohnort: im Landkreis Osnabrück

 

Auch muss bei der Antragsstellung Folgendes mitgeteilt werden: 

-Zeitraum der Ferienmaßnahme

-Gesamtteilnehmeranzahl

-Kosten je Teilnehmenden

-Name, Geburtstag und Wohnort des Kindes

-Beschreibung der sozialen und finanziellen Verhältnisse

-Angabe, in welcher Höhe ein Zuschuss beantragt wird.

 

Im Einzelfall können bis zu 150,00€ gewährt werden, maximal jedoch 70% des Teilnehmerbeitrages. Ein Eigenanteil ist zu gewährleisten.

 

Die Anträge sollten zeitnah beantragt werden. Die Anträge sind unter dem untenstehenden Link zu finden:

Angebote der Jugendarbeit – Serviceportal (landkreis-osnabrueck.de)

 

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden!

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