Der Landkreis Osnabrück fördert wieder die ,,Kinder- und Jugenderholung“. Diese Förderung ist für Kinder und Jugendliche vorgesehen, deren Eltern ihnen sonst die Teilnahme an einer Ferienmaßnahme nicht ermöglichen könnten.
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
-Mindestdauer: 3 Tage
-Alter: 7-17 Jahre
-Wohnort: im Landkreis Osnabrück
Auch muss bei der Antragsstellung Folgendes mitgeteilt werden:
-Zeitraum der Ferienmaßnahme
-Gesamtteilnehmeranzahl
-Kosten je Teilnehmenden
-Name, Geburtstag und Wohnort des Kindes
-Beschreibung der sozialen und finanziellen Verhältnisse
-Angabe, in welcher Höhe ein Zuschuss beantragt wird.
Im Einzelfall können bis zu 150,00€ gewährt werden, maximal jedoch 70% des Teilnehmerbeitrages. Ein Eigenanteil ist zu gewährleisten.
Die Anträge sollten zeitnah beantragt werden. Die Anträge sind unter dem untenstehenden Link zu finden:
Angebote der Jugendarbeit – Serviceportal (landkreis-osnabrueck.de)
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden!