Beabsichtigte Änderung hätte Konsequenzen für Sportvereine. Der KSB hat sich mit einer Stellungnahme an die Bundestagsabgeordneten gewendet und dazu aufgefordert, sich bei den Beratungen zum GHG für Prävention und Gesundheitsförderung sowie den Erhalt von Präventionskursen zur Bewegungsförderung einzusetzen.
Vor wenigen Wochen hat das Bundeskabinett das „Gesundes-Herz-Gesetz“ (GHG) beschlossen. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Herzgesundheit in Deutschland zu verbessern. Leider hat die beabsichtigte Änderung fatale Konsequenzen für Sportvereine, die sich in der Präventionsarbeit engagieren, da die Bezuschussung von Präventionssportkursen durch die Krankenkassen gefährdet ist. Zur Finanzierung des Gesetzes sollen u.a. die Gelder bei den Krankenkassen, die aktuell für Maßnahmen der Verhaltensprävention bereitstehen, umgeschichtet werden. Seit Bekanntwerden des Entwurfs sind deshalb sowohl DOSB auf Bundesebene als auch LSB auf Landesebene intensiv mit der Politik im Gespräch und versuchen vehement, auf die fatalen Konsequenzen dieses Gesetzes aufmerksam zu machen und eine Abkehr von diesen Plänen zu bewirken. In wenigen Wochen beginnt die Beratung des Gesetzes im Deutschen Bundestag und dort kann der Entwurf noch geändert werden.
Was können Sportvereine unternehmen?
Hier finden Sie ein Musterschreiben, welches Sie auf Ihren Verein anpassen können und an Ihre/Ihren Wahlkreisabgeordnete*n senden können. Die zuständigen Wahlkreisabgeordneten für den Landkreis finden Sie hier.
Hier finden Sie eine Stellungnahme des DOSB, und hier eine Stellungnahme der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung (BVPG), welche Sie gerne Ihrer Nachricht an die Wahlkreisabgeordneten anfügen können. Die Stellungnahmen beschreiben die Pläne der Bundesregierung im Detail und zeigen die Auswirkungen auf die etablierten Präventionskurse auf.
Der KSB Vorstand ermutigt die Vereine im Landkreis ausdrücklich, von dem Musterschreiben Gebrauch zu machen und die Abgeordneten auf die Auswirkungen des Gesetzes auf Ihren Verein und Ihre Angebote aufmerksam zu machen. Gemeinsam mit allen betroffenen Sport- und Turnvereinen in Deutschland können wir so Druck machen, damit das Gesetz noch in unserem Sinne geändert wird.