Scheinselbstständigkeit: Ein Thema für Sportvereine? JA!

Der LSB rät nach einem Urteil des Bundessozialgerichts seinen Mitgliedsvereinen, die eigenen Beschäftigungsverhältnisse zu überprüfen. Hintergrund ist ein kürzlich getroffenes Urteil für die Praxis in Musikschulen. Darin heißt es, dass eine Honorarkraft aufgrund ihrer engen Einbindung in organisatorische und verwaltungstechnische Abläufe keine selbstständige Arbeit ausübt. Nähere Informationen für den Bereich des Vereinssports finden Sie auf unserer Beratungswebsite VIBSS. Des Weiteren finden Sie einen Mustervertrag des DOSB für nebenberufliche selbstständige Übungsleiter verlinkt.

Online-Sprechstunden zum Thema Scheinselbstständigkeit

Der LSB bietet in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Christian Goergens zwei Online-Sprechstunden zum Thema Scheinselbstständigkeit im Sportverein an.

Termine:
12.11.2024, 18:00-19:00
Zur Anmeldung
03.12.2024, 18:00-19:00
Zur Anmeldung

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