Der Hauptausschuss ist nach dem Kreissporttag das zweite Organ des Kreissportbundes Osnabrück-Land. Er tagt mind. zwei Mal pro Jahr.
Seine Aufgaben sind in der Satzung des Kreissportbundes Osnabrück-Land fixiert.
§ 16
1. Der Hauptausschuss setzt sich zusammen aus
a) den Mitgliedern des Vorstandes und
b) den Vorsitzenden der Fachverbände.
Bei Verhinderung können die Vorsitzenden zu b) einen Vertreter entsenden.
c) 15 Vereinsvertretern, die vom Kreissporttag gewählt werden.
i. Bei Verhinderung können die Vorsitzenden zu c) einen Vertreter entsenden.
ii. Die Wahlvorschläge zu c) sind gemäß der Antragsfrist zu einem Kreissporttag (§ 12, 3.) schriftlich einzureichen.
d) den Vorsitzenden anerkannter kommunaler Dachorganisationen von Sportvereinen.
i. Bei Verhinderung können die Vorsitzenden zu d) einen Vertreter entsenden.
ii. Die Anerkennung der kommunalen Dachorganisationen erfolgt durch den Hauptausschuss.
2. Der Hauptausschuss tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen. In der ersten Sitzung des Geschäftsjahres, in dem kein Kreisporttag stattfindet, nimmt er die Jahresrechnung für das abgelaufene Geschäftsjahr entgegen und beschließt den Haushaltsplan für das laufende Geschäftsjahr unter Beachtung des Rahmenhaushaltsplanes, der auf dem Kreissporttag beschlossen worden ist.
3. Der Hauptausschuss hat ferner folgende Aufgaben
a) Beschlussfassung bzw. Bestätigung von Ordnungen,
b) Wahl des Ausschussvorsitzenden (nach § 15),
c) Beratung von Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung,
d) Aufnahme von Fachverbänden,
e) Wahl des Kreisschiedsgerichts,
f) Zustimmung zu Vorstandsergänzungen und
g) Anerkennung kommunaler Dachorganisationen von Sportvereinen.
Zum Hauptausschuss zählen:
sowie die Vetreter der Dachorganisationen
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