Online-Büro
Bestandserhebung
Mit Stichtag 01.01. des jeweiligen Jahres sind die Mitgliedsvereine des KSB Osnabrück-Land und des LSB Niedersachsen verpflichtet, ihre Mitgliederzahlen jahrgangsweise über das Intranet als Bestandserhebung einzugeben. In der Zeit vom 20.12. bis 31.01. ist das Intranet des LSB für die Bestandserhebung der Vereine freigeschaltet. Während dieser Zeit müssen die Vereine ihren Mitgliederbestand zum 01.01. melden. Eingabeversuche außerhalb dieses Zeitraums sind nicht möglich! Die Pflege der Adressdaten sowie Vorstandsdaten im Intranet ist natürlich während des ganzen Jahres möglich.
Die Vereine sind verpflichtet, alle Mitglieder (aktive, passive, sonstige) dem Landesfachverband (LFV), in dem sie Mitglied sind, zuzuordnen (Seite B). Die Mitglieder können nur den jeweiligen Landesfachverbänden (LFV) zugeordnet werden, wenn auch tatsächlich eine Mitgliedschaft des Vereins in diesem LFV besteht. In der Eingabemaske erscheinen dementsprechend in einem Auswahlmenü auch nur noch diese LFV. Der Landessportbund empfiehlt daher den Vereinen dringend, sich im Vorfeld der Online-BE Klarheit über ihre Mitgliedschaften in den einzelnen Landesfachverbänden zu verschaffen. Für Vereinsmitglieder, die keinem Landesfachverband zugeordnet werden können oder sollen (Seite C), wird ein zusätzlicher Beitrag erhoben: Kinder/Jugendliche 2,00 €, Erwachsene 3,00 €.
Das „Merkblatt zur Bestandserhebung des LSB“, die „LSB-Richtlinien zur Durchführung der Bestandserhebung“ sowie weitere Unterlagen und Hilfestellungen für die Bestandserhebung 2024 finden Sie hier:
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