Förderung von Kleinmaterial und Maßnahmen zur Energieinsparung

Im Zuge dieses Programms werden Kleinmaterialien und -maßnahmen gefördert, die kurzfristig zur Reduzierung des Energieverbrauchs von Sportanlagen und Vereinsgebäuden beitragen und somit helfen, dass die Auswirkungen der Energiekrise bei den Antragstellenden abgemildert werden. Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 2.000 € für vereinsbetriebene Anlagen gefördert, bei denen der Verein für die Energiekosten aufkommen muss. Ein Eigenanteil ist somit nicht zu leisten. Pro Verein kann ein Antrag gestellt werden.

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