Für Vorstände & Vorsitzende
Onboarding für neue und alte Vorstandsmitglieder
Wir machen uns stark für das Ehrenamt in deinem Sportverein
Der KSB bietet den ehrenamtlichen Vorständen in den Sportvereinen vielfältige Unterstützung und einen umfangreichen Service an. Mit dieser Seite wollen wir den Ehrenamtlichen einen besonderen Zugang zu den relevanten Themen und Handlungsfeldern im organisierten Sport ermöglichen und erste Antworten Fragen rund um das sportliche Ehrenamt geben.
FAQ`s und Checkliste für neue Vorstände
Die wichtigsten Termine und Fristen für das Jahr 2025:
bis 31.01.2025 Bestandserhebung Online
bis 31.01.2025 Bestätigung der zweckgemäßen Verwendung ÜL/T-Zuschuss
bis 31.01.2025 Meldefrist der Sportlerinnen und Sportler für die Sportlerehrung Landkreis
18.03.2025 1. Hauptausschuss – 19 Uhr
29.04.2025 Sportlerehrung Landkreis
15.03. – 31.05.2025 Beantragung ÜL/T Zuschuss 2025
31.05.2025 Vor-Anmeldung Jugendfreizeiten 2025
15.07.2025 Frist zur Voranmeldung der Anträge Landkreisförderung
15.09.2025 Antragfrist für Sportstättenbau-Anträge > 25 TE
30.09.2025 Antragsfrist KSB- eigene Sportförderung
04.11.2025 2. Hauptausschuss
15.11.2025 Antragsfrist für Sportstättenbau-Anträge < 25 TE
20.12.2025 Beginn der Bestandserhebung 2025
Registereintrag beim zuständigen Amtsgericht ändern (§ 78 BGB)
- Vorstandsänderungen sind beim Amtsgericht anzumelden. Die Anmeldung der Eintragungsänderung muss über einen Notar erfolgen. Erforderliche Unterlagen sind: EInladung der Mitgliederversammlung (MV); Anwesenheitsliste der MV mit Vermerk über Stimmrechte; Protkoll der Mitgliederversammlung mit dern Ergebnissen der Wahlen; Personalausweis oder amtl. Identitätsnachweis der (neu-) einzutragenden Personen
Hinweis: Auch Satzungsänderungen (71 BGB) sind beim Vereinsregister anzumelden.
Info Änderungen und Wechsel im Vorstand an:
- LSB Niedersachsen: Die Änderungen sind über das LSB-Intranet vorzunehmen. Zudem müssen sie einen neuen Zugang als Intranetnutzer beantragen. Eine Übertragung alter Zugänge ist nicht zulässig!
- Info an Fachverbände: Die Änderungen im Vorstand muss den Landesfachverbänden mitgeteilt werden. Eine Mitteilung auf Regionsebene ist ebenfalls empfehlenswert.
- Kommunalpolitik und Verwaltung: Kommunalpolitik und Verwaltung ist in vielen belangen wichtig und sollte daher über die Änderungen informiert werden.
Nicht alle Vereine verfügen über eine Geschäftsstelle mit eigener Postanschrift. Wenn sich mit Vorstandswechsel auch die Postanschrift ändert:
- Postanschrift des Vereins an Finanzamt, Kommunalverwaltung, Kunden, Lieferanten, Vertragspartner mitteilen
Herausgabepflichten ausscheidender Vorstandsmitglieder
Für eine gute und sichere Übernahme einer Vorstandstätigkeit ist es unabdingbar, dass alle erforderlichen und funktionsbezogenen Unterlagen in den Besitz des „neuen “ Vorstands übergehen.
- Eine Vollständigkeitserklärung bescheinigt, welche Unterlagen übergeben wurden und dass die Aufstellung vollständig und abschließend ist.
Kontoverfügung und Bankverbindungen
- Einrichtung der Kontoverfügung: Mit Protokoll der MV und in Begleitung eines amtierenden oder „alten“ Vorstandes nach § 26 BGB zu erwirken.
- Bankkarten, Tan-Listen und sonstige Bankdokumente oder Konotunterlagen sind von ausscheidenden Vorstandsmitgliedern zurück zu fordern.
Homepage/ Domain/ Social Media
Wenn mit scheidendes Vorstandsmitglied auch die Administration der Homepage aufgibt, dann sind die Zugangsdaten heraus zu geben. Der Verein hat auch Anspruch auf die Übertragung der Domain.
Corporate Design/ Logos / Homepagedesign
Der Ersteller hat laut Urheberrechtsschutzgesetz Rechte an den von ihm geschaffenen Werken. Hier ist eine Übertragung der Nutzungsrechte auf den Verein erforderlich.
Übergabe von Schlüsseln und andere Formen der Zugangsberechtigung
Bei Vorstandswechseln sind diese zurück zu geben. Dazu sollte eine Rückgabenotiz angelegt und unterschrieben werden.
Der KSB Osnabrück-Land ist die Dachorganisation für alle gemeinnützigen Sportvereine im Landkreis Osnabrück,
unabhängig davon, welche Sportarten diese betreiben. Im Gegensatz zu den Fachverbänden, die sich
mit den reinen Fachfragen der jeweiligen Sportart beschäftigen, ist der KSB für
Aufgaben zuständig, die Sportvereine unabhängig von den jeweiligen Sportarten betreffen.
Als KSB Osnabrück-Land übernehmen wir wichtige Aufgaben vor Ort.
Dazu gehören insbesondere
• die sportpolitische Interessenvertretung für Sport und Bewegung im
Allgemeinen sowie für die Vereine und Verbände im Besonderen
• passgenaue, bedarfsorientierte Service-(dienst-)leistungen in Fragen
der Sport- und Vereinsentwicklung sowie Bildungsangebote
• die Unterstützung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen,
insbesondere durch unsere Jugendorganisation
• die Impulsgebung und das Vordenken in Fragen der Sport- und
Vereinsentwicklung
• die verantwortliche Verteilung und Verwendung öffentlicher Mittel
• der Aufbau von und die Beteiligung an Netzwerken
Der KSB versteht sich als Dienstleister für seine Mitgliedsvereine. Er beschäftigt sich
mit allen Fragen, die Sportvereine betreffen, unabhängig davon, welche Sportarten sie betreiben. Zu
den Dienst- und Serviceleistungen des KSB Osnabrück-Land zählen folgende:
- Umfangreiche und kostengünstige Aus- und Fortbildungsangebote in den Bereichen Sportpraxis
und Vereinsmanagement (zum BildungSportal) - Umfangreiche Beratungsleistungen zu allen Fragen des Vereinsmanagements
- Fördermaßnahmen (finanziell und ideell) für
– die Gründung von Sportgruppen für Menschen mit Behinderungen und
– die Inklusion und Integration im und durch Sport
– die Durchführung von (Neu-)Bau- und Sanierungsarbeiten
– die Beschäftigung lizenzierter Übungsleiter, Jugendleiter und Vereinsmanager
– Anschaffung von Sportgeräten
– Ehrenamtsprojekte
– Digitalisierung
– Freiwlligendienste im Sport
– Anschaffung und Instandhaltung von Defibrilatoren
– Qualifizierungsmaßnahmen - Rahmenvereinbarung mit der GEMA
- Rahmenvereinbarung mit der Verwaltungsberufsgenossenschaft
- Einen umfangreichen und kostengünstigen Versicherungsschutz für den Verein (ARAG-Sportversicherung)
- Beratung zu Breitensportangeboten und Angebotsentwicklung
- Regelmäßige Gremien und Ausschussarbeit, Foren und Veranstaltungen zu allen Themen der Vereinspraxis
- Fachliche und überfachliche Betreuung und Beratung
– Vereinsentwicklungsberatung vor Ort (u.a. Moderation von Vorstandsklausuren, Prozessberatungen im Verein)
– Vereinsspezifische Beratung zur Entwicklung von Angeboten, z.B. im Bereich des Gesundheitssports, Inklusion oder Integration - Förderung von Ehrenamt und freiwilligem Engagement
– Projektfinanzierung
– Vertretung der Interessen der Mitgliedsvereine gegenüber Politik und Gesellschaft
– Wertschätzung und Anerkennung ehrenamtlichen Engagements durch Ehrungen sowie die Würdigung langjährig bestehender Vereine durch Urkunden und Geldpräsente.
Der Jahresbeitrag wird in zwei Raten eingezogen und setzt sich wie folgt zusammen.
Beitrag Kinder (bis 14 Jahre): 3 Euro
– Anteil LSB: 2 Euro
– Anteil KSB: 1,00 Euro
Beitrag Jugendliche (15-18 Jahre): 5,50 Euro
– Anteil LSB: 4 Euro
– Anteil KSB: 1,50 Euro
Beitrag Erwachsene (ab 19 Jahre): 8 Euro
– Anteil LSB: 6 Euro
– Anteil KSB: 2,00 Euro
Der KSB bietet den Vereinen ein umfangreiches Zuschussprogramm. Die
Gesamthöhe der zur Verfügung stehenden Mittel setzt sich zusammen aus Sportförderung vom Landkreis Osnabrück, den Sportfördermitteln durch den LSB Niedersachsen und der KSB-eigenen Sportförderung.
Bezuschusst werden verschiedene Bereiche der Vereinsarbeit. Dazu zählen:
- Zuschüsse für die im Verein tätigen lizenzierten Übungsleiter (ÜL/T-Zuschuss)
- Zuschüsse für Baumaßnahmen von vereinseigenen oder gepachteten Sportanlagen
- Zuschüsse für die Anschaffung von Sportgeräten
- Zuschüsse für die Ausrichtung von Integrations- und Inklusionsfördernden Angeboten, Veranstaltungen und Projekten
- Zuschüsse für gesundheitsfördernde Angebote
- Zuschüsse für Freiwilligendienststellen
- Zuschüsse für Qualifizierungsmaßnahmen
- Zuschüsse zur Anschaffung und Instandhaltung von Defibrilatoren
- Zuschüsse für Kooperationen von Sportvereinen (z.B. gemeinsame Angebote, gemeinsame Geschäftsstelle)
- Zuschüsse für Jubiläen
- Zuschüsse zu Digitalisierung (z.B Verwaltungssoftware, Mitgliederverwaltung, Vereinsapp u.s.w.)
- Zuschüsse für Jugendmaßnahmen
- Zuschüsse für Ehrenamtsprojekte, Förderung des Ehrenamts und des freiwilligen Engagements
- Zuschüsse für Projekte und Maßnahmen, die Nachhaltigkeit und Umweltschutz fördern