Einige Vereine haben während der Pandemie die Möglichkeiten genutzt und ihre Versammlungen in hybrider oder virtueller Form abgehalten. Die Vorteile dieser Versammlungsformen sind nun in § 32 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches aufgenommen worden. Genauere Informationen für einen ersten Überblick sind im VIBSS-Portal zusammengefasst.
In diesem Zusammenhang möchten wir auf ein Qualifix am 16.05.23 (18-21.15 Uhr) hinweisen. Dieses Seminar informiert im Detail dazu, was es zu beachten gilt, um virtuelle Mitgliederversammlungen inkl. rechtssicherer Abstimmungen bei sich durchzuführen.