Die finanzielle Bezuschussung für Vereine, die Übungsleiter:innen (ÜL) mit DOSB-Lizenzen beschäftigen, sollte sich kein Verein entgehen lassen! Doch welche Lizenzen werden für eine Bezuschussung anerkannt? Wie kann eine Lizenz verlängert werden? Was ist, wenn die Lizenz bereits abgelaufen ist? Wie kann ein Verein mehr Lizenzen aktivieren?
Vereine, die ÜL mit gültiger DOSB-Lizenz beschäftigen, können beim KSB Osnabrück-Land Zuschüsse für deren Vergütung beantragen. Jedes Jahr (ausschließlich) im Zeitfenster vom 15. März bis 31. Mai wird das LSB-Net (ehem. LSB-Intranet) hierfür freigeschaltet. Wer eine optimale Förderung erhalten möchte, dem empfehlen wir rechtzeitig die Lizenz-Überprüfung vorzunehmen, damit ggf. notwendige Lizenz-Verlängerungen oder -Neuausstellungen bis spätestens zur Antragsfrist am 31. Mai vorliegen können.
Tipp: Machen Sie rechtzeitig Ihre Übungsleitenden darauf aufmerksam, die Gültigkeit ihrer Lizenz zu überprüfen. Auch eine Reaktivierung bereits abgelaufener Lizenzen ist möglich!
Für eine Verlängerung der noch gültigen Lizenz werden 15 Lerneinheiten (LE) innerhalb der letzten 4 Jahre an selbstgewählten Fortbildungen aus dem LSB-BildunSportal benötigt. Die Teilnahme-Bescheinigung anschließend per Mail an den KSB senden. Die Lizenz wird dann zeitnah um 4 Jahre verlängert.
NEU und nur bis zum 31.05.2024: Mit dem 15 LE Refresher-Lehrgang können auch ältere (abgelaufen vor 1-20 Jahren) DOSB-C-Breitensport und auch DOSB B-Lizenzen Sport in der Prävention reaktiviert werden! Gültigkeit dann weitere 4 Jahre. Eine Sportvereinsmitgliedschaft ist erforderlich!
Das geht ganz einfach mit den neuen Refresher-Lehrgängen (15 LE)!
Refresher-Lehrgangs-Termine in der SportRegion Osnabrück Stadt und Land:
Weitere Termine (niedersachsenweit) in Präsenz und im Blended Learning -Format (Online und Präsenz) findet man im LSB-BildungSportal (dort „Refresher“ in die Suchmaske eingeben).
Teilnahmevoraussetzungen sind:
Vereine, die für die Tätigkeit ihrer lizenzierten Übungsleiter (ÜL) und Trainer (T) im Jahr 2023 Zuschüsse vom LSB Niedersachsen sowie Landkreis Osnabrück beantragen möchten, haben hierfür vom 15. März bis 31. Mai 2024 die Möglichkeit. Ausschließlich in diesem Zeitfenster ist die ÜL/T-Bezuschussungsliste für eine Bearbeitung und Zuschussbeantragung im LSB-Net freigeschaltet und kann in diesem Zeitraum beliebig oft aktualisiert werden. Die jeweils letzte gespeicherte Version der ÜL/T-Bezuschussungsliste gilt als verbindlicher Antrag auf Bezuschussung.
Wichtigste Voraussetzungen und Grundlagen für eine gelingende Beantragung der ÜL-Zuschüsse:
Die gültige DOSB-Lizenz des Übungsleiters/der Übungsleiterin bzw. des Trainers/der Trainerin (ÜL/T) (mindestens Stufe 1 bzw. C) muss zur Meldefrist (31.5.) beim LandesSportBund (LSB) im LSB-Net registriert sein. Die Vergütung des Vereins an den einzelnen Übungsleitenden muss unbar erfolgen.
Pro angefangene 100 Vereinsmitglieder erhalten KSB-Mitgliedsvereine einen Zuschuss für einen gemeldeten Übungsleiter mit gültiger DOSB-Lizenz (mind. Stufe 1 bzw. C). Die Höhe berechnet sich anhand der Antragshöhe und der zur Verfügung stehenden Mittel (LSB und Landkreis)
Nach dem Zuschuss-Eingang muss im Intranet des LandesSportBundes die zweckgebundene Mittelvergabe in mindestens der Höhe des erhaltenen Zuschusses bestätigt werden. Stichtag 31.1. des Folgejahres.
Zum Erwerb der Lizenz “Übungsleiter C-Breitensport” müssen die Ausbildungsmodule C-30 und C-40 vollständig absolviert sowie zusätzlich Lehrgänge aus dem „Flexbereich“ im Umfang von mindestens 50 Lerneinheiten und eine Erste-Hilfe-Ausbildung nachgewiesen werden. Alles innerhalb von zwei Jahren – die Reihenfolge ist beliebig.
Darüber hinaus gelten folgende Voraussetzungen für den Erwerb der Lizenz Übungsleiter C Breitensport sportartübergreifend:
Mehr Infos gibt es auf der Seite des LSB Niedersachsen
Entsprechende Angebote finden Sie dieser Seite.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei Heiko Brüning, Tel. 0541 / 939357-12
Die unten aufgeführten Teilnehmerbeiträge gelten für Mitglieder aus dem LandesSportBund Niedersachsen angeschlossenen Sportvereinen. Teilnehmer, die nicht Mitglied in einem dem LandesSportBund Niedersachsen angeschlossenem Sportverein sind, zahlen einen erhöhten Teilnehmerbeitrag. Bei Anmeldungen nach dem Anmeldeschluss erheben wir eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro.
* = für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Mitgliedsvereinen anderer LSB.
** = für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die nicht in Mitgliedsvereinen des LSB organisiert sind.
Achtung: Der Kreissportbund fördert einen Teil der Ausbildungskosten. Die Antragstellung erfolgt über den Sportverein!
Alle Lehrgangsmaßnahmen der Sportbünde aus ganz Niedersachsen können Sie im Bildungsportal des LandesSportBundes Niedersachsen aufrufen und sich dafür direkt anmelden.
Geschäftsstelle
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Postanschrift:
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49074 Osnabrück
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* sowie nach Vereinbarung
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