Im Zusammenhang mit der Corona-Krise erreichen uns vermehrt Fragen unserer Vereine. Wie verhält es sich z.B. mit den Mitgliedsbeiträgen. Kann die Zahlung der Beiträge eingestellt werden wenn der Sportbetreib ausfallen muss? Was ist zu beachten, wenn die Jahreshauptversammlung abgesagt werden muss, obwohl diese lt. Satzung z.B. im ersten Vierteljahr eine Jahres stattfinden muss. Viele Vereine beschäftigt auch die Frage, ob Übungsleitern das Honorar weiter gezahlt werden muss, wenn kein Sport stattfinden kann oder wie mit den Beschäftigten im Verein umzugehen ist.
Antworten auf diese Fragen gibt es im VIBBS.
VIBSS ist ein Gemeinschaftsprojekt des LandesSportBund Niedersachsen mit dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen und anderen beteiligten Partnern.