Um den Vereinen die Verlegung ihrer Sportangebote ins Freie oder die Neukonzeptionierung von Outdoor-Angeboten zu erleichtern, hat der LSB ein spezielles, zeitlich befristetes Förderprogramm unter dem Titel „Sportlich gesund und kontaktlos im Freien“ aufgelegt.
Die Umsetzung dieses Förderprogramms bietet die Chance, ein Stück Normalität in das Leben der Menschen zurückzubringen. Dabei können die besonderen gesundheitsfördernden Qualitäten von Sport und Bewegung an der frischen Luft erfahren werden, die sich nicht nur positiv auf die körperliche Fitness sondern auch auf das psychische Wohlbefinden auswirken. Perspektivisch eröffnet sich Sportvereinen die Möglichkeit, sich mit Bewegungsangeboten in der freien Natur ein neues Angebotssegment zu erschließen, das bereits vor der Krise voll im Trend lag und auch in Zukunft ein wichtiges Element der Gesundheitsförderung durch Sport und Bewegung sein wird.
Gefördert werden Outdoor-Angebote auf privaten und öffentlichen Sportanlagen, die der Gesundheits- und Bewegungsförderung dienen, insbesondere auch für Menschen mit Migrationshintergrund bzw. aus sozial benachteiligten Lebensverhältnissen.
Die Angebote müssen neu in das Vereinsprogramm aufgenommen oder als ursprüngliches Indoor-Angebot ins Freie verlegt worden sein. Planmäßig im Freien durchgeführte Trainingsprogramme können nicht gefördert werden.
Eine Doppelförderung von Übungsleiterhonoraren ist auszuschließen.
Begrenzter Förderzeitraum (bis 15.07.2020) während der Covid-19-Pandemie
1. Auf Nachweis wird mit max. 250 Euro pro Antrag gefördert:
Honorare für ÜL für mindestens 5 Termine mit jeweils mindestens 45 Minuten
(Honorar max. 45,- Euro pro LE gem. Allg. Abrechnungsbestimmungen).
Honorare für Sportangebote im Freien können erst nach der Antragsbewilligung anerkannt werden.
2. Auf Nachweis wird einmalig pro Verein mit max. 250 Euro gefördert:
Materialien zur Umsetzung der Hygienevorschriften und Kontaktbeschränkungen
(z.B. Desinfektionsmittel und –spender, Absprerrband, …)
(Rechnungsstellung ausschließlich auf Verein)
Anschaffungskosten für Material (max. 250,- Euro pro Verein) können rückwirkend mit Stichtag 06.05.2020 berücksichtigt werden. Sie sind möglichst mit dem ersten Antrag einzureichen.
Pro Verein können max. 5 Anträge gestellt werden
Zum Antragsformular Sportlich gesund und kontaktlos im Freien
Anmerkungen KSB: Die Rechnungen für Materialien müssen auf den Verein ausgestellt sein. Es sind keine Sportmaterialien förderfähig! Es sind zwingend die Honorarabrechnungsbögen zu verwenden, die die Vereine vom LSB mit der Bewilligung erhalten. Wer Fragen zur Antragstellung hat, der kann sich an Philipp.karow@ksb-osnabrueck.de wenden.