Hinweise der Woche 22.05.

Morning news concept - newspaper and glasses

Hier finden Sie einen Überblick über interessante Beiträge aus anderen Veröffentlichungen. Die Hinweise sind mit den Quellen verlinkt.

  1. Nächste Phase der Lockerungen

Sporthallen und Fitnessstudios dürfen ab 25. Mai wieder öffnen

Sporthallen und Fitnessstudios dürfen ab 25. Mai 2020 wieder öffnen; außerdem grünes Licht für Basketball-Bundesligisten, Frauen-Bundesliga, DFB-Pokal und 3. Fußball-Liga.
Pistorius: „Ein wichtiger und richtiger Schritt in Richtung Normalität beim Sport“
Die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus wird in den nächsten Tagen erneut geändert; das Inkrafttreten der Verordnung ist für Montag, 25. Mai 2020, geplant.
Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, äußert sich dazu wie folgt: „Nach der Öffnung der Sportanlagen im Freien folgen am Montag die Sporthallen. Natürlich mit Abstand und viel Disziplin bei den Hygienemaßnahmen. Viele Sportlerinnen und Sportler mussten bislang ausharren, weil ihre Sportart nur in der Halle stattfinden kann. Diese Zeiten sind nun erst einmal vorbei. Die Abstands- und Hygieneregeln sind auch in der Phase der Lockerungen das Gebot der Stunde, um sich vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen und um eine neuerliche Schließung zu verhindern. Diese Herausforderung werden auch die Fitnessstudios meistern müssen, die ebenfalls ab Montag ihre Türen für ihre Mitglieder wieder öffnen dürfen. Es war mir von Beginn an ein Anliegen, die Fitnessstudios bei den Lockerungen immer mit im Blick zu haben und auch hier die sportliche Betätigung wieder zu ermöglichen. Ein Großteil des Reha- und Gesundheitssports findet in den gewerblichen oder vereinseigenen Fitnessstudios statt.“
Im Bereich des Profisports dürfen Mannschaften, die am Spielbetrieb der 1. und 2. Bundesliga – gleich welcher Sportart – oder der 3. Fußball-Liga teilnehmen, auch mit Kontakt ihre Sportart (Training und Wettkampf) ausüben. Grundlage hierfür ist ein medizinisches, organisatorisches und hygienisches Konzept nach dem Vorbild des von DFL und DFB vorgelegten Konzeptes „Sportmedizin/Sonderspielbetrieb im Profifußball“.
Pistorius: „Damit ermöglichen wir ab Montag nun auch das Training und den Spielbetrieb der Frauen-Bundesliga und der 3. Fußball-Liga. Die Herren der 1. und 2. Bundesliga spielen ja bereits, die Frauen des VfL Wolfsburg können ebenfalls sowohl in der Frauenbundesliga als auch im DFB-Pokal spielen. Darüber hinaus können die niedersächsischen Mannschaften der 1. Basketball-Bundesliga in München am ‚Final10‘ teilnehmen.“

Unter folgenden Voraussetzungen soll die Sportausübung auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen wieder möglich sein:

  • Die Sportausübung muss kontaktlos zwischen den beteiligten Personen erfolgen.
  • Ein Abstand von mindestens 2 Metern muss eingehalten werden.
  • Die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen müsen auch in Bezug auf gemeinsam genutzte Sportgeräte durchgeführt werden.
  • Die Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume – ausgenommen Toiletten – müssen geschlossen bleiben
  • Warteschlangen beim Zutritt zur Sportanlage sind zu vermeiden.
  • Zuschauerinnen und Zuschauer sind nach wie vor ausgeschlossen.

Wettkämpfe werden möglich sein, wenn diese die Voraussetzungen konsequent und uneingeschränkt einhalten. Dies werden nach wie vor die Individual- und Einzelsportarten besser können. Vor der Ausrichtung des Wettkampfes sollte aber immer ein Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt aufgenommen werden, um mögliche Fragestellungen zu klären und das weitere Vorgehen zu besprechen.
Die konkrete Ausgestaltung kann der veröffentlichten Verordnung in den nächsten Tagen entnommen werden.
Neben dieser werden den Vereinen sowie den Sportlerinnen und Sportlern auch wieder Hilfestellungen in Form von FAQs an die Hand gegeben. Diese FAQs kommen bei den Vereinen und Sportlerinnen und Sportlern sehr gut an und helfen bei den häufigsten und drängendsten Fragen rund um die Verordnung und die Wiederaufnahme des Sportbetriebs.
Neben den FAQs gibt es unter den Rufnummern der Niedersächsischen Landesregierung (0511 120 6000) und des Landessportbundes Niedersachsen e.V. (0511 1268 210) jeweils eine Hotline, die für Fragen rund um die Wiederaufnahme des Sportbetriebs zur Verfügung stehen. (Quelle: LSB Nds.)

Geschäftsstelle des KSB ist ab 25. Mai wieder besetzt
Die Geschäftsstelle des KSB an der Möserstraße ist ab Montag den 25. Mai wieder zu den gewohnten Geschäftszeiten besetzt. Beratungen oder Besuche in der Geschäftsstelle sind zunächst nur auf Termin und vorheriger Anmeldung und unter Beachtung der notwendigen Hygienemaßnahmen möglich. (Quelle: KSB)

 

  1. Sport im Freien, Hygieneregeln im Outdoorsport während Corona am Beispiel TKH Hannover

Für den KSB hat Marianne Weisemöller an dem Webinar teilgenommen. Das Thema war sehr nachgefragt.  Es ging um Schutz- und Hygienekonzepte für den Outdoor-Vereinssport – Beispiel aus der Vereinspraxis
Das Land Niedersachsen hat umfangreiche Lockerungen in der Corona-Krise beschlossen – auch für den Sport. Voraussetzung ist die Einhaltung von 2 Metern Abstand zwischen den Sportler*innen. Außerdem müssen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, eingehalten werden. Wie kann der Sportbetrieb reibungs- und kontaktlos ablaufen? Der Turn-Klubb zu Hannover gewährt Einblicke in sein Umsetzungskonzept und steht für Fragen zur Verfügung. (Quelle Online-Campus LSB Nds.)
Die Teilnahme am Webinar war kostenlos und wird mit 2 LE zur Lizenzverlängerung angerechnet.
Insgesamt haben 45 Teilnehmer, überwiegend Vereinsvertreter, einige KSB`s und als Hospitanten Sportreferentinnen/Sportreferenten aus den Handlungsfeldern Bildung und Sportentwicklung an dem Webinar teilgenommen. Eine Dokumentation und Auflistung von Materialien und Links haben wir auf die KSB-Seite zusammengestellt. (Quelle: KSB)

 

  1. Unterstützung für Vereine

Aufstockung Kurzarbeitergeld
Gemeinnützige Sportvereine können das Kurzarbeitergeld auf über 80 % des bisherigen Entgelts aufstocken, wenn dies auf der Grundlage eines Tarifvertrages oder anderer kollektivrechtlicher Vereinbarungen erfolgt. Darauf hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Niedersächsische Ministerium für Finanzen hingewiesen. Der LandesSportBund Niedersachsen hat das Dokument des BMF „FAQ zu Fragen der Gemeinnützigkeit in der Coronakrise“ auf seiner Homepage online gestellt. Dort findet sich im Abschnitt „X Maßnahmen im Gemeinnützigkeitssektor und für gesellschaftliches Engagement in der Corona-Krise“ der Hinweis unter Frage 13 auf S. 13. (Quelle: LSB)

Fortzahlung ÜL-Pauschale
Gemeinnützige Sportvereine können die ÜL-Pauschale vorübergehend gemeinnützigkeitsunschädlich fortzahlen, wenn die Tätigkeit bedingt durch die Corona-Krise nicht möglich ist.. Darauf hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Niedersächsische Ministerium für Finanzen hingewiesen. Der LandesSportBund Niedersachsen hat das Dokument des BMF „FAQ zu Fragen der Gemeinnützigkeit in der Coronakrise“ auf seiner Homepage online gestellt Dort findet sich im Abschnitt „X Maßnahmen im Gemeinnützigkeitssektor und für gesellschaftliches Engagement in der Corona-Krise“ der Hinweis unter Frage 11 auf S. 22. (Quelle: LSB Nds)

  1. Wichtige Hinweise zur ÜL-T Bezuschussung

Der KSB hat in dieser Woche nochmal einen Hinweis mit ergänzenden FAQs an die Vereine und Intranetnutzer*innen für die anstehende ÜL/T Bezuschussung versandt. Darin enthalten war auch die Auflistung des LandesSportBund Niedersachsen vom 15.05.20 mit den Fachverbänden, die letzte Woche den automatischen Abgleich für die in diesem Jahr abgelaufenen/auslaufenden Lizenzen durchgeführt haben, deren Gültigkeit um 1 Jahr automatisch verlängert wurde. Hier ist auch ein Hinweis vermerkt, welche Lizenzen berücksichtigt wurden. Auf der Liste sind alle Fachverbände ersichtlich.

Hinweis des KSB:

Prüft nochmals Eure Übungsleiter/Trainer, ob hier eine automatische Lizenzverlängerung erfolgt ist. Denn wenn ja, ist es wichtig, dass Ihr diese ÜL/T noch in der ÜL/T Bezuschussungsliste aufnimmt, wenn diese für Euren Verein  2020 tätig sind. Bitte unbedingt nach der  Änderungen in der ÜL/T Bezuschussungsliste, diese nochmals speichern und bestätigen.

Ganz wichtig für alle Vereine, die bisher noch nicht die ÜL/T Bezuschussung online beantragt haben:

Beachtet bitte, dass die Abgabefrist der online Beantragung auf Förderung bis zum 31.05. des laufenden Jahres für die geplanten Einsätze lizenzierter ÜL/T einzuhalten ist.

Der online Antrag auf Bezuschussung ist mit der Bezuschussung auf der ÜL/T Liste zu stellen mit speichern und der Bestätigung abzusenden bis zum 31.05.2020. 

Bitte haltet unbedingt den Abgabetermin 31.05.2020 ein – dieser Termin ist endgültig, wer diesen Termin für die online Beantragung auf Förderung verpasst, wird keinerlei Zuschüsse für die ÜL/T in 2020 erhalten.

Wer noch Interesse hat, es besteht noch die Möglichkeit an einer Video-Schulung teilzunehmen, diese werden wir am 25.05.2020 um 18:30 Uhr durchführen. Anmeldungen nehmen wir gerne per E-Mail entgegen an marianne.weisemoeller@ksb-osnabrueck.de

  1. Die Sportvereine in Stadt und Landkreis Osnabrück sind im Jahr 2019 gewachsen.

Das geht aus den Daten der Bestandserhebung hervor, die der Landessportbund Niedersachsen zum Jahreswechsel erhoben hat. Die Clubs in der Stadt Osnabrück verzeichneten 856 mehr neue Mitglieder als Austritte. Die Vereine im Kreissportbund legten um 145 Mitglieder zu. „Wir hoffen, dass es dieses Jahr nicht in die andere Richtung geht“, sagt Kreissportbund-Geschäftsführer Kersten Wick mit Blick auf die Corona-Pandemie.
Wie kommen die Sportvereine in Stadt und Landkreis Osnabrück durch die Corona-Krise? Einen Gesamtüberblick wird es dazu erst Ende des Jahres geben, wenn die Clubs ihre Mitgliederzahlen an die Sportverbände melden. Als Vergleichswert werden dann die Zahlen der Bestandserhebung dienen, die zum Jahreswechsel hinterlegt wurden.

Vereine in Stadt und Landkreis legen zu
Zum Start ins Jahr 2020 verzeichneten sowohl der Kreissportbund Osnabrück-Land (KSB) als auch der Stadtsportbund (SSB) Osnabrück mehr Mitglieder als ein Jahr zuvor. Während der KSB 114875 Sportler (plus 145 Menschen oder rund 0,1 Prozent) zählt, kletterte die Zahl der Mitglieder in SSB-Vereinen auf 47126 (plus 856 Menschen, rund 1,8 Prozent).

SC Melle mit Abstand größter Landkreis-Verein, Engter rutscht ab
Weil der Bürgerschützenverein Fürstenau unter das Dach des Deutschen Schützenbundes wechselte, hat der KSB nun 302 Mitgliedsvereine (minus eins). „Verluste werden durch andere Vereine mehr als aufgefangen“, sagt KSB-Geschäftsführer Kersten Wick über die „ganz hervorragende“ Gesamtentwicklung. „Wir hoffen, dass es dieses Jahr nicht in die andere Richtung geht“, sagt er mit Blick auf die Corona-Pandemie.
Größter Club im Landkreis ist nach wie vor der SC Melle mit 6158 Mitgliedern. Im vergangenen Jahr gewann der SCM 102 Mitglieder hinzu. Zweitgrößter Verein bleibt der TuS Bramsche mit 2433 Mitgliedern (plus 51), gefolgt von BW Hollage mit 2213 (minus zehn). Größter Verlierer in den Top-Zehn: Der TuS Engter rutschte durch ein Minus von 78 Mitgliedern vom sechsten auf den zehnten Platz. Die kleinsten Clubs sind der Therapiereitverein Bohmte und der Gesundheitssportverein pro Bewegung in Bad Essen (je drei Mitglieder) sowie die Schachgemeinschaft Oesede/GMHütte (ein Mitglied).

Hunteburger SV verliert, TuS Bad Essen wächst deutlich
Während für eine Gründung mindestens sieben Mitglieder erforderlich sind, kann ein Verein auch noch mit weniger Mitgliedern existieren, sofern er nach seiner Satzung noch geschäftsfähig ist. Fraglich ist das bei der Schachgemeinschaft, die mit dem Abgang von sechs Mitgliedern auch den relativ höchsten Verlust hinnehmen (minus 85,7 Prozent) musste. In absoluten Zahlen schrumpfte der Hunteburger SV am meisten, um 103 auf 1349 Mitglieder (minus 7,09 Prozent). Den absolut größten Zuwachs verzeichnete der TuS Bad Essen um 168 auf 1161 Mitglieder (plus 16,92 Prozent). In Relation zur bisherigen Vereinsgröße legte der Verein Gesundheitssport Deluxe in Bersenbrück am meisten zu: Um 26 auf nun 58 Mitglieder (plus 81,25 Prozent).
Insgesamt zählen die KSB-Vereine 61823 männliche und 53052 weibliche Mitglieder. In drei der zehn größten Vereinen (Melle, Westerhausen, Engter) sind derweil mehr Frauen als Männer gemeldet. (Quelle: NOZ)

 

  1. Online-Campus des LSB geht in die 2. Runde

Der Online-Campus des LSB Niedersachsen geht in die zweite Runde und bietet ab sofort 23 Übungsleiter-Fortbildungen an, die jeweils mit zwei Lerneinheiten zur Verlängerung der Lizenzen C “Breitensport” und B “Sport in der Prävention” angerechnet werden. Außerdem werden auch Qualifix Seminare als Webinar angeboten.
Achtung: Es können maximal 8 LE zur Lizenzverlängerung ausschließlich über Webinare gesammelt werden.

Alle Veranstaltungen werden als Webinare ausschließlich online stattfinden. Details werden per Mail nach Anmeldung verschickt. Die Anmeldung erfolgt über das Bildungsportal (auf den Link klicken).

(Quelle: KSB)

 

  1. Wenn Sport im Verein wieder möglich ist, dann sollte auch der Schulsport und der Sportunterricht schrittweise wieder stattfinden können.

Die Corona-Zeit beeinflusst weiterhin unsere Sportlandschaft massiv. Auch wenn in den vergangenen Tagen sehr positive Entscheidungen für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben getroffen wurden, so tut sich das formale Bildungssystem überwiegend schwer, den Schulsport respektive den Sportunterricht im Rahmen der sukzessiven Öffnung der Schulen ausreichend zu berücksichtigen. Dies ist höchst alarmierend und ein Zustand, der sich dringend ändern muss.
Die Kultusministerkonferenz hat in ihrem „Rahmenkonzept für die Wiederaufnahme von Unterricht an Schulen“ zum Unterrichtsfach Sport formuliert: „Praktischer Sportunterricht sollte nur und insoweit stattfinden, als die Einhaltung von Hygienevorschriften vor Ort sichergestellt werden kann. Alternative Bewegungsangebote sind gewünscht.“ Dass diese Empfehlung leider zu kurz greift, zeigt ein Blick in die Landesverordnungen. Nüchtern betrachtet muss man dort größtenteils feststellen, dass das Unterrichtsfach Sport bis zu den Sommerferien vom Stundenplan gestrichen ist.
Prof. Dr. Gudrun Doll-Tepper, Vizepräsidentin für Bildung und Olympische Erziehung im DOSB, stellt hierzu fest: „Gerade für unsere Kinder und Jugendlichen waren die letzten Wochen dramatisch. Sie wurden nicht nur in ihrem natürlichen Drang nach Bewegung stark eingeschränkt, sondern mussten immer wieder hören, was sie alles nicht dürfen: Keine Kita, keine Schule, kein Training im Verein, kein Spielplatz, kein Schwimmbad und sogar Freunde zum gemeinsamen Toben und Spielen durften nicht getroffen werden. Es ist daher unerlässlich, dass auch der Sportunterricht und ausreichende Bewegungsangebote für alle Kinder und Jugendlichen wieder stattfinden.“
Der DOSB hat 10 Leitplanken für den Wiedereinstieg des Vereinssports auf den Weg gebracht. Diese sind mit den bundesweiten staatlichen Vorgaben synchronisiert. Damit ist eine gute Grundlage geschaffen, wie es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen und Hygienevorschriften gehen kann, ausreichende Bewegungsangebote durchzuführen. Weitere Leitplanken zur Nutzung von Sport- und Turnhallen sowie zum Wettkampfbetrieb werden folgen. Die vorgelegten sportartspezifischen Übergangsregeln der Spitzensportverbände ergänzen den Rahmen. Die Empfehlungen lassen sich nahezu 1:1 auch auf den Schulsport und Sportunterricht übertragen. Wenn Sport im Verein wieder möglich ist, dann sollte auch der Schulsport und der Sportunterricht schrittweise wieder stattfinden können.
Der Deutsche Sportlehrerverband (DSLV) hat in seinem Positionspapier zum „Sportunterricht in Zeiten von Corona“ Ideen aufgezählt, wie dies im Freien auf dem Sportplatz, der Laufbahn im Park, auf dem Schulhof und weiteren Bewegungsräumen aussehen könnte. Laufen, Springen, Werfen, Leichtathletik, der Erwerb des Sportabzeichens, aber auch Badminton, Speedminton, Inlineskaten, Radfahren und kontaktlose Spiele ohne Partner und Gegnereinwirkung etc. sind dort genannt. Ergänzend könnten „kleine Aufgaben für zu Hause oder für die Freizeit eine Perspektive für Bewegung im Alltag eröffnen und Reflexionsprozesse bieten“, so der DSLV.
Weitere Lichtblicke in diese Richtung geben die vorhandenen Maßnahmen aus der Praxis, die zeigen, dass mit Engagement, Mut und Kreativität doch vieles bewegt gestaltet werden kann. Dies betrifft z. B. digitale Angebote, wie ALBAs tägliche Sportstunde oder das Programm „Mach mit – bleib fit!“ der Kultusbehörde Baden-Württemberg, aber auch bereits direkte Präsenzangebote in den Schulen. So hat z.B. die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zusammen mit dem Landessportbund verabredet, dass bereits der Sport in den Pausen und der Mittagszeit von Berliner Vereinen aus dem gemeinsamen Programm “Schule und Sportverein” durchgeführt werden.
Sicherlich ist es ein ganz schmaler Grat und noch ein langer Weg, wie der schrittweise Wiedereinstieg zurück in die Normalität und damit zum Regelbetrieb in den nächsten Wochen und Monaten gelingen kann. Sportunterricht und Bewegungsangebote kategorisch auszuschließen, ist dabei allerdings keine geeignete Strategie. Die genannten Beispiele sollten Vorbild und Ansporn genug sein, alles dafür zu tun, dass unsere Kinder und Jugendlichen in ihrem Lieblingsfach wieder unterrichtet werden. Die Kultusbehörden sowie die Schulen sind jetzt gefordert, entsprechende Maßnahmen flächendeckend umzusetzen sowie die Vorbereitungen für ein sportliches Schuljahr 2020/2021 zu schaffen. (Quelle: DOSB)

Anmerkung des KSB: In den letzten Tagen haben wir Informationen zu einer Initiative  des Projekts „Bewegte Schule“ erhalten. Dabei wird um die aktive Beteiligung mit Hilfe Ideen für das Angebot „Gesund und munter mit einer frischen Brise Bewegung pro Tag“ gebeten, einer Corona-tauglichen Form des Stationstrainings, damit auch in Zeiten ohne Sportunterricht Bewegung stattfinden kann. Hier gibt es mehr Infos zum Projekt und zu der Initiative.
Wir sind überzeugt, dass die Freiwlligendienstler*innen in den Sportvereinen, die derzeit keine Kooperationen in den Schulen wahrnehmen können, sich hier mit tollen Ideen beteiligen können.  Deshalb möchten wir die Einladung gerne an die Freiwilligendienstler*innen in den Sportvereinen weitergeben, sich mit Ideen und Vorschlägen zu beteiligen – ob alleine oder zu zweit, dritt … Bei Rückfragen wendet euch bitte an Karsten Taeger: Tel.: 0511 1268-154; E-Mail: 
ktaeger@lsb-niedersachsen.de An ihn gehen dann auch die fertigen Praxisbeispiele.

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