Gesundes-Herz-Gesetz: Eine Gefahr für die Gesundheit

Der LSB Nds bringt eine neue Pressemitteilung über das neue Gesundes-Herz-Gesetz raus!

Durch das Gesundes-Herz-Gesetz des Bundesgesundheitsministeriums sollen Screenings zur Herzgesundheit sowie medikamentöse Vorbeugetherapien in großem Umfang eingeführt werden. Die hierfür notwendigen Mittel sollen ausgerechnet der Primärprävention entzogen werden. Die Ärztekammer Niedersachsen und der LandesSportBund Niedersachsen lehnen dies kategorisch ab.
Hannover, 1. November 2024. Laut des aktuellen Entwurfs zum Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) des Bundesgesundheitsministeriums soll die Herzgesundheit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen regelmäßig überprüft werden. Bei Feststellung beispielsweise von Fettstoffwechselstörungen sollen medikamentöse Therapien als Vorbeugemaßnahme verordnet werden können. Der Entwurf sieht zudem vor, dass hierfür keine zusätzlichen Kosten entstehen sollen. Stattdessen sollen die erforderlichen Mittel der Primärprävention entzogen werden. Für viele Präventionsangebote, die insbesondere von Sportvereinen und Sportverbänden angeboten werden, würde dies das Aus bedeuten. Ein fataler Fehler aus Sicht der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) und des LandesSportBundes (LSB) Niedersachsen als zentraler Stimme des organisierten Sports in Niedersachsen.
„Verhaltensbezogene Prävention ist aus ärztlicher Sicht ein hervorragendes Mittel um Krankheiten vorzubeugen. Sport und Bewegung, gerade in der Gruppe, stärken die physische und psychische Gesundheit auf vielfältige Art und Weise – keine medikamentöse Prävention kann so eine breite Wirkung entfalten“, betont Dr. med. Martina Wenker, Lungenfachärztin und Präsidentin der ÄKN. „Natürlich gibt es beispielsweise Patientinnen und Patienten, die genetisch bedingte Risikofaktoren für Herz-Kreislauferkrankungen aufweisen und von einer frühen medikamentösen Präventionstherapie profitieren. Um das sicherzustellen, brauchen wir aber keine umfangreichen und kostenintensiven Screenings der Gesamtbevölkerung. Vor allem sind wir überzeugt, dass durch die erheblichen Einschnitte bei der Primärprävention, so wie sie das Gesetz aktuell vorsieht, gesamtgesellschaftlich betrachtet ein wesentlich höherer gesundheitlicher Schaden entsteht.“
Auch der LSB Niedersachsen warnt ausdrücklich vor der im Gesetz vorgesehenen Schwächung der etablierten Präventionsstrukturen. „Die niedersächsischen Sportvereine haben jahrelang eine breit aufgestellte Palette qualitätsgeprüfter Präventionskurse aufgebaut. Diese vermitteln erfolgreich Anreize für mehr körperliche

Aktivität und Bewegung sowie Gesundheitswissen zu Themen wie gesunder Ernährung oder Stressbewältigung. Viele Teilnehmende können hiervon ausgehend einen gesünderen Lebensstil entwickeln. Diesen erfolgreichen Weg der Verhaltensprävention zu verlassen, ist aus unserer Sicht ein schwerer Fehler“, betont Marco Lutz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des LSB Niedersachsen.
Bildmaterial
Portraitfotos zur Verwendung in Ihrer Berichterstattung finden Sie unter folgenden Links:
Dr. med. Martina Wenker, Präsidenten der Ärztekammer Niedersachsen (Quelle: ÄKN)
https://wolke.aekn.de/s/qM2pXZrb5Nqcw77

Marco Lutz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des LandesSportBundes Niedersachsen (Quelle: LSB)
https://wolke.aekn.de/s/dQGG88j958jwP99

Kontakt:
Referat Gesundheitspolitik und Kommunikation
Niko Gerdau
Pressesprecher
Telefon: 0511 3802-2102
E-Mail: kommunikation(at)aekn.de

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