Versicherungsschutz für Ehrenamtliche in den Sportvereinen

Der LandesSportBund Niedersachsen und der Niedersächsische Fußballverband haben zum 1. Januar 2021 umfangreiche Erweiterungen der Sportversicherung vorgenommen – neu ist u.a. die D&O-Versicherung und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.

Eine D&OVersicherung schützt Vereinsvorstände und Geschäftsführer gegen Ansprüche des eigenen Vereins (Innenhaftung), bei gesamtschuldnerischer Haftung oder durch Dritte (Außenhaftung). Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung. Weitere Informationen werden in der Januar Ausgabe des LSB-Magazins veröffentlicht oder finden Interessierte auf der Homepage der ARAG.

https://www.arag.de/vereinsversicherung/sportversicherung/d-o-versicherung/

 

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