Durch die Coronapandemie mussten und müssen weiterhin viele Präsenzlehrgänge abgesagt werden. Dies beeinträchtigt die Möglichkeiten, die zur Lizenzverlängerung erforderlichen Lerneinheiten zu absolvieren erheblich. Deshalb hat sich der LandesSportBund Niedersachsen entschlossen, seine Übungsleiterlizenzen, die im vierten Quartal 2020 oder im Jahr 2021 ungültig werden, automatisch zu verlängern.
Dies betrifft die Lizenzen C “Breitensport” und B “Sport in der Prävention” des LandesSportBundes Niedersachsen. Ablaufende Lizenzen werden jeweils am Ende des Quartals automatisch um ein Jahr verlängert.
Mit dieser Maßnahme wollen wir die Vereine bei der Beantragung der Zuschüsse für Übungsleitende unterstützen, da diese an gültige Lizenzen gebunden sind. Alle betroffenen Übungsleitenden werden per eMail über das automatisierte Verlängerungsverfahren informiert.
Nähere Infos dazu:
Betroffen sind nur
- DOSB-Lizenzen ÜL-C Breitensport und ÜL-B “Sport in der Prävention”, die vom LSB Niedersachsen ausgestellt wurden.
- vorgenannte Lizenzen, deren Gültigkeit im 4. Quartal 2020 ausgelaufen ist, sowie Lizenzen, die 2021 auslaufen werden.
Müssen die betroffenen ÜL aktiv werden?
- Die ÜL müssen nichts unternehmen!
- Die Verlängerung erfolgt automatisch vom LSB Niedersachsen (es müssen keine Fortbildungen nachgewiesen werden).
- Schon absolvierte Fortbildungen können bei der nächsten Verlängerung eingereicht werden.
- Wer seine Unterlagen schon eingereicht hat und automatisch um ein Jahr verlängert worden ist, muss seine Unterlagen zum nächsten Gültigkeitsablauf wieder einreichen.
Wann kommen die Lizenzen?
- Lizenzen können frühestens 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden, da das Lizenz-Management-System (LiMS) des DOSB vorher die Verlängerung nicht annimmt.
- Bei der Automatisierung wird die Lizenz zum Ende der Gültigkeit um ein Jahr verlängert.
- Der Versand der Lizenz erfolgt als PDF-Datei. Dazu muss dem LSB eine gültige eMail-Adresse vorliegen.
RS SB DOSB Lizenzen Verlängerung[6125]