Wir fördern den Sport

Vereine, die für die Tätigkeit ihrer lizenzierten Übungsleiter (ÜL) und Trainer (T) im Jahr 2024 Zuschüsse vom LSB Niedersachsen sowie Landkreis Osnabrück beantragen möchten, haben hierfür vom 15. März bis 31. Mai 2024 die Möglichkeit. Ausschließlich in diesem Zeitfenster ist die ÜL/T-Bezuschussungsliste für eine Bearbeitung und Zuschussbeantragung im LSB-Net freigeschaltet und kann in diesem Zeitraum beliebig oft aktualisiert werden. Die jeweils letzte gespeicherte Version der ÜL/T-Bezuschussungsliste gilt als verbindlicher Antrag auf Bezuschussung.

Wichtigste Voraussetzungen und Grundlagen für eine gelingende Beantragung der ÜL-Zuschüsse:

  1. Ganzjährige Pflege der ÜL/T-Liste
  2. Überwachung der Gültigkeit von Lizenzen
  3. 13. März bis 31. Mai 2024: verbindlicher Zeitraum für Beantragung
  4. Alle ÜL/T mit gültiger Lizenz bis 31. Mai auf Bezuschussungsliste, wenn Einsatz in 2024 zu erwarten
  5. ÜL/T-Bezuschussungsliste = Antrag, Aktualisierungen im Zeitraum beliebig möglich. Achtung: Speichern!
  6. Kennzeichnung hauptberuflicher ÜL/T, für die es nur die städtische Förderung gibt
  7. Auszahlung der Förderung, in zwei Raten (Juli und Dezember)
  8. Bestätigung der Mittelverwendung bis 31. Januar 2025, Abgleich überwiesener Förderung mit gezahlter ÜL-Vergütung 2023 WichtigVerwendung der Zuschüsse nur für ÜL/T auf Bezuschussungsliste!
  9. Nachweis für gezahlte Vergütung an ÜL/T = Banküberweisung (nur bei Aufforderung vorzulegen)

Förderprogramme

Kreissportbund Osnabrück-Land

die einzelnen Fördermodule des KSB im Überblick

Förderprogramm

Sport im Park

Mit Sport im Park werden Sportvereine im Landkreis Osnabrück unterstützt, zusätzliche Angebote im Freien zu organisieren. Es werden solche Angebote gefördert, welche im öffentlichen Raum stattfinden und mit der Kommune/Gemeinde abgesprochen sind.

Förderbedingungen:

  • Es werden ausschließlich kostenlose und offene Angebote gefördert, die über einen Zeitraum von mindestens 6 UE stattfinden und von einem qualifizierten ÜL geleitet werden
  • Das Angebot findet im öffentlichen Raum (z.B. Stadtpark, Gemeindeplatz, Schulhof, Trimm-Dich-Pfad, etc.) statt. Ausgenommen sind offen zugängliche Bewegungsplätze (Outdoorfitness-Park, Fitness-Anlagen) auf Vereinsanlagen, die auch von Nichtmitgliedern genutzt werden können.
  • Eine kooperative Abstimmung mit der Kommune vor Ort ist vor Voraussetzung für eine Förderung.
  • Öffentlichkeitswirksame Ankündigung der Angebote mit Bezug auf das Programm „Sport im Park im Osnabrücker Land“ sowie die Unterstützung der hkk Krankenkasse und des Landes Nds, mit Hilfe der zur Verfügung gestellten Marketing- und Werbemittel.
  • Eintragung und Veröffentlichung des Angebots auf der Programm-Homepage sportimpark-os-land.de

Hinweise:

  • bis zu 500,00 € pro Angebot können für ÜL-Honorare sowie für Materialien (nur bei Erstanträgen) oder eigene Werbemittel ausgegeben werden.
  • Outdoor-Angebote, die auf dem Vereinsgelände stattfinden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Ausnahmen sind Outdoor-Fitnessanlagen oder Bewegungsplätze, die auch von Nicht-Mitgliedern genutzt werden können.
  • Marketing- und Werbematerialien werden darüber hinaus vom KSB zur Verfügung gestellt.
  • Die zu bewilligende Fördersumme ist abhängig vom Umfang der Maßnahmen sowie dem geplanten Finanzrahmen
  • Die Antragstellung erfolgt nach Registrierung über die Programm-Homepage sportimpark-os-land.de

Förderprogramme

Landkreis Osnabrück

Eine Antragstellung für das Förderjahr 2025 ist derzeit noch nicht möglich. Die Vereine im Landkreis werden persönlich informiert, sobald die Vereinbarung mit dem Landkreis aktualisiert wurde und die Mittel zur Weitergabe an die Vereine bewilligt sind.

Integrationsförderung des Landkreises Osnabrück

Gefördert werden Integrationsmaßnahmen der Sportvereine und Fachverbände, die Kinder und Jugendliche aus Familien mit Migrationshintergrund oder sozial schwachen Gesellschaftsschichten ansprechen, der Eingliederung von behinderten Kindern und Jugendlichen in den Vereinssport dienen. Förderfähig sind Tagesaktionen, Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Werbematerial), erforderliche Investitionen für den Neuaufbau eines Sportangebotes (ÜL-Honorare, Material) können mit bis zu 1.000 Euro bezuschusst werden. Die Beantragung erfolgt formlos mit Übermittlung eines Finanzierungsplans.

Förderprogramme

Förderung von Freizeiten und Jugenderholungsmaßahmen

Die Sportjugend Niedersachsen fördert Jugendfreizeiten und Jugenderholungsmaßnahmen .

Förderbedingungen: 
1. die Dauer der Freizeit beträgt mindestens 4 Tage mit An- und Abreise
2. mindestens 6 Teilnehmern
3. das Alter der Teilnehmer ist mind. 7 Jahre und max. 21 Jahre (einschl.)
4. pro angefangene 6 Teilnehmer kann eine Betreuungsperson angerechnet
werden.
Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal im LSB-Net.

NICHT förderfähig sind sportfachliche Maßnahmen wie z. B. Punktspiele, Trainingslager, Wettkampfveranstaltungen!

Antragshilfe Freizeiten

Teilnehmerliste Für Freizeiten

Aufenthaltsbestätigung Verwendungsnachweis

Förderung von Jugendfreizeiten und Jugenderholungsmaßnahmen durch den Landkreis Osnabrück
Der Landkreis fördert Angebote der Jugendarbeit.
Die Voranmeldungen für die Freizeit muss bis spätestens 1 Monat vor Beginn der
Maßnahme beim Landkreis eingegangen sein.

Zur Antragstellung über das Service-Portal

Ferner kann über den Jugendring Osnabrücker-Land e.V. eine personenbezogene
Förderung (sozial schwache Familien, allein Erziehend, kinderreiche Familien)
erfolgen. Die so genannten Plätze der Jugenderholungsarbeit werden unter
Beifügung von Nachweisen bei der Sportjugend im KSB OS-Land beantragt.

Jugendförderung der Kommunen
Einige Kommunen im Landkreis Osnabrück fördern ebenfalls die Durchführung
von Freizeitmaßnahmen der Sportvereine.
Die Abgabetermine sind unterschiedlich, z.T. bis zu 2 Monate vor Beginn der
Maßnahme. Antragsformulare gibt es über die jeweilige Jugendpflege.

Förderprogramme

Bezuschussung von lizensierten ÜL und Trainiern*innen

Die Zuschüsse werden aus der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen, ergänzend zu kommunalen Mitteln, bereitgestellt. Die Höhe der Mittel ergibt sich aus den Haushaltszuweisungen des Landes Niedersachsen, des LSB und dem Landkreis Osnabrück.

  • Die Frist zur Antragstellung der Bezuschussung endet am 31.05. des Jahres
  • Die zweckgebundene Mittelvergabe in mindestens der Höhe des erhaltenen Zuschusses muss im LSB-Net bestätigt werden. Stichtag ist der 31.1. des Folgejahres.

Förderprogramme

Landessportbund Niedersachsen

Förderung von Sportstättenbaumaßnahmen

Der Landessportbund Niedersachsen Der LSB Niedersachsen fördert Sanierungen, Modernisierungen, Erweiterungen, Um-  oder Neubauten nach ökologischen und sozialen Kriterien. Die Antragstellung erfolgt vollständig digital über das Förderprotal des LSB. Zuständig für die Beratung und Ansprechpartner für die Sportvereine im Landkreis ist der KSB- Geschäftsstelle. Für die Vereine im Landkreis Osnabrück gelten folgende Fristen.

Beratungsgespräch zum Sportstättenbau: 31. August 2025

Absenden der Anträge unter 25.000 Euro: 15. November 2025

Absenden der Anträge über 25.000 Euro: 15. September 2025

Sportstättenbau Online-Seminare
Das Team Sportinfrastruktur bietet folgende Termine an:

27.02.2025, 18 Uhr

https://us06web.zoom.us/webinar/register/WN_bo3RrPotTiC5fthi4ZPVCg

24.04.2025, 18 Uhr

https://us06web.zoom.us/webinar/register/WN_uiTZKNwXSwO_tIZB3IuJfQ

26.06.2025, 18 Uhr

https://us06web.zoom.us/webinar/register/WN_r9wd9NFLShqL2SatSM81UQ

28.08.2025, 18 Uhr

https://us06web.zoom.us/webinar/register/WN_y_627sUjQ7G16Ma5m2Vcgg

06.11.2025, 18 Uhr

https://us06web.zoom.us/webinar/register/WN_7K3pQySQR_mQ4TXZKrHkNQ

Nach der Registrierung erhalten die Teilnehmenden eine automatische Bestätigungs-E-Mail mit Informationen über die Teilnahme am Online-Seminar. Die Teilnahmebescheinigungen werden, wie in den Sitzungen im November/Dezember 2024 gewünscht, von uns direkt an die Vereine gesandt. Nach den jeweiligen Veranstaltungen senden wir innerhalb von 4 Wochen eine Liste der teilnehmenden Vereine an die betroffenen Sportbünde.

 

Förderprogramm zur Mitgliederentwicklung

Im Rahmen der Mitgliederentwicklung bieter der LandesSportBundes (LSB) Niedersachsen verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Mitgliederbasis.

Finanzielle Förderung - Integration im und durch Sport

Die finanzielle Unterstützung Ihres Engagements richtet sich flexibel an Ihrem konkreten Vorhaben aus. Von einer pauschalen Starthilfe für neue zielgruppengerechte Sportangebote über die Bezuschussung besonderer Veranstaltungen oder Qualifizierungsmaßnahmen bis hin zur Förderung umfangreicherer Projekte ist vieles möglich.

Der KSB Osnabrück-Land verfügt über ein eigenes Kontingent. Sportvereine stellen deshalb den Antrag direkt beim KSB. Der einfachste Weg: Konkretisiert Eure Idee, kalkuliert die Ausgaben und sprecht uns an. Gemeinsam finden wir den geeignetsten Weg der finanziellen Unterstützung für für Euer Angebot.

Gesundheitsförderung durch Sport und Bewegung

Mit der Richtlinie Zielgruppenspezifische Bewegungs- und Gesundheitsförderung verfolgt der LSB Niedersachsen e.V. die Zielsetzung, neue und gesundheitsorientierte Bewegungsangebote für spezielle Zielgruppen in die Strukturen des organisierten Sports einzubinden.

Vereine werden unterstützt bei der Umsetzung von neuen Bewegungsangeboten, in den Bereichen Gesundheit- und Fitness, Natursport, Angebote für Senioren, Sportabzeichen, Trendsport u.v.m.

Gefördert werden Angebote, sowie Projekte und Prozesse, die einen Beitrag zur Bewegungsförderung und der Gesundheit leisten.

Förderung im Rahmen der Vereins- und Organisationsentwicklung

Der LandesSportBund fördert Beratungs- und Entwicklungsprozesse in Sportvereinen, sowie Maßnahmen und Projekte, die der Engagementförderung dienlich sind.

Förderung der Jugendarbeit im Sport

Die Sportjugend Niedersachsen fördert überFreizeiten, Bildungsmaßnahmen, Projekte und den Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport

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