Wir fördern den Sport

Vereine, die für die Tätigkeit ihrer lizenzierten Übungsleiter (ÜL) und Trainer (T) im Jahr 2024 Zuschüsse vom LSB Niedersachsen sowie Landkreis Osnabrück beantragen möchten, haben hierfür vom 15. März bis 31. Mai 2024 die Möglichkeit. Ausschließlich in diesem Zeitfenster ist die ÜL/T-Bezuschussungsliste für eine Bearbeitung und Zuschussbeantragung im LSB-Net freigeschaltet und kann in diesem Zeitraum beliebig oft aktualisiert werden. Die jeweils letzte gespeicherte Version der ÜL/T-Bezuschussungsliste gilt als verbindlicher Antrag auf Bezuschussung.

Wichtigste Voraussetzungen und Grundlagen für eine gelingende Beantragung der ÜL-Zuschüsse:

  1. Ganzjährige Pflege der ÜL/T-Liste
  2. Überwachung der Gültigkeit von Lizenzen
  3. 13. März bis 31. Mai 2024: verbindlicher Zeitraum für Beantragung
  4. Alle ÜL/T mit gültiger Lizenz bis 31. Mai auf Bezuschussungsliste, wenn Einsatz in 2024 zu erwarten
  5. ÜL/T-Bezuschussungsliste = Antrag, Aktualisierungen im Zeitraum beliebig möglich. Achtung: Speichern!
  6. Kennzeichnung hauptberuflicher ÜL/T, für die es nur die städtische Förderung gibt
  7. Auszahlung der Förderung, in zwei Raten (Juli und Dezember)
  8. Bestätigung der Mittelverwendung bis 31. Januar 2025, Abgleich überwiesener Förderung mit gezahlter ÜL-Vergütung 2023 WichtigVerwendung der Zuschüsse nur für ÜL/T auf Bezuschussungsliste!
  9. Nachweis für gezahlte Vergütung an ÜL/T = Banküberweisung (nur bei Aufforderung vorzulegen)

Förderprogramme

Kreissportbund Osnabrück-Land

die einzelnen Fördermodule des KSB im Überblick

Förderprogramme

Landkreis Osnabrück

Integrationsförderung des Landkreises Osnabrück

Gefördert werden Integrationsmaßnahmen der Sportvereine und Fachverbände, die Kinder und Jugendliche aus Familien mit Migrationshintergrund oder sozial schwachen Gesellschaftsschichten ansprechen, der Eingliederung von behinderten Kindern und Jugendlichen in den Vereinssport dienen. Förderfähig sind Tagesaktionen, Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Werbematerial), erforderliche Investitionen für den Neuaufbau eines Sportangebotes (ÜL-Honorare, Material) können mit bis zu 1.000 Euro bezuschusst werden. Die Beantragung erfolgt formlos mit Übermittlung eines Finanzierungsplans.

Der Landkreis fördert Jugendarbeit und Freizeiten

Der Fachdienst Jugend fördert junge Menschen im Landkreis Osnabrück in ihrer Entwicklung und Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.

Der Landkreis fördert:

  • Freizeiten im In- und Ausland
  • Jugendbildungsmaßnahmen
  • Kurse zur Erlangung bzw. Verlängerung einer Jugendleitercard (Juleica)

 

Damit die Teilnahme eines Kindes an einer Ferienfreizeit nicht am Geld scheitern muss, besteht die Möglichkeit, darüber hinaus durch den Veranstalter einen Zuschuss für die Kosten einer Freizeit zu beantragen. Weitere Informationen zur Jugendleitercard (Juleica) sowie eine Liste von Zeltplätzen unter Downloads

Förderprogramme

Bezuschussung von lizensierten ÜL und Trainiern*innen

Die Zuschüsse werden aus der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen, ergänzend zu kommunalen Mitteln, bereitgestellt. Die Höhe der Mittel ergibt sich aus den Haushaltszuweisungen des Landes Niedersachsen, des LSB und dem Landkreis Osnabrück.

  • Die Frist zur Antragstellung der Bezuschussung endet am 31.05. des Jahres
  • Die zweckgebundene Mittelvergabe in mindestens der Höhe des erhaltenen Zuschusses muss im LSB-Net bestätigt werden. Stichtag ist der 31.1. des Folgejahres.

Förderprogramme

Landessportbund Niedersachsen

Förderung von Sportstättenbaumaßnahmen

Der Landessportbund Niedersachsen Der LSB Niedersachsen fördert Sanierungen, Modernisierungen, Erweiterungen, Um-  oder Neubauten nach ökologischen und sozialen Kriterien. Die Antragstellung erfolgt vollständig digital über das Förderprotal des LSB. Zuständig für die Beratung und Ansprechpartner für die Sportvereine im Landkreis ist der KSB- Geschäftsstelle. Für die Vereine im Landkreis Osnabrück gelten folgende Fristen.

Beratungsgespräch zum Sportstättenbau: 31. August 2024

Absenden der Anträge unter 25.000 Euro: 15. November 2024

Absenden der Anträge über 25.000 Euro: 15. September 2024

Finanzielle Förderung - Integration im und durch Sport

Die finanzielle Unterstützung Ihres Engagements richtet sich flexibel an Ihrem konkreten Vorhaben aus. Von einer pauschalen Starthilfe für neue zielgruppengerechte Sportangebote über die Bezuschussung besonderer Veranstaltungen oder Qualifizierungsmaßnahmen bis hin zur Förderung umfangreicherer Projekte ist vieles möglich.

Der KSB Osnabrück-Land verfügt über ein eigenes Kontingent. Sportvereine stellen deshalb den Antrag direkt beim KSB. Der einfachste Weg: Konkretisiert Eure Idee, kalkuliert die Ausgaben und sprecht uns an. Gemeinsam finden wir den geeignetsten Weg der finanziellen Unterstützung für für Euer Angebot.

Gesundheitsförderung durch Sport und Bewegung

Mit der Richtlinie Zielgruppenspezifische Bewegungs- und Gesundheitsförderung verfolgt der LSB Niedersachsen e.V. die Zielsetzung, neue und gesundheitsorientierte Bewegungsangebote für spezielle Zielgruppen in die Strukturen des organisierten Sports einzubinden.

Vereine werden unterstützt bei der Umsetzung von neuen Bewegungsangeboten, in den Bereichen Gesundheit- und Fitness, Natursport, Angebote für Senioren, Sportabzeichen, Trendsport u.v.m.

Gefördert werden Angebote, sowie Projekte und Prozesse, die einen Beitrag zur Bewegungsförderung und der Gesundheit leisten.

Nachhaltigkeit - Wir für Morgen

Der LSB Nds. fördert nachhaltige Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamtes und des
Bürgerschaftlichen Engagements im Sport.

Antragstellende Sportorganisationen könnenbis zu 500Euro per Antrag erhalten. Pro Antragstellenden können bis zu 4 Anträge im Kalenderjahr gestellt werden. Die Maßnahmen sind miteinander kombinierbar, d. h. die einzelnen Maßnahmen werden separat abgerechnet, können aber im Verbund eine umfangreichere Maßnahme ergeben.

Förderung im Rahmen der Vereins- und Organisationsentwicklung

Der LandesSportBund fördert Beratungs- und Entwicklungsprozesse in Sportvereinen, sowie Maßnahmen und Projekte, die der Engagementförderung dienlich sind.

Förderung der Jugendarbeit im Sport

Die Sportjugend Niedersachsen fördert überFreizeiten, Bildungsmaßnahmen, Projekte und den Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport

Schwimmförderung 2024

Das Land Niedersachsen stellt über den LandesSportBund Niedersachsen e. V. (LSB) 1,7 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt 2024 für die Durchführung von Schwimmkursen insbesondere für Schwimmanfängerinnen und Schwimmanfänger zur Verfügung. Die Kurse werden durch den Landesschwimmverband Niedersachsen e. V. (LSN) und den DLRG Landesverband Niedersachsen e.V. (DLRG) in ganz Niedersachsen organisiert. Das Ziel ist, möglichst vielen Kindern in Niedersachsen das Schwimmen beizubringen.

Gefördert werden Maßnahmen, die zwischen dem 15.03.2024 und dem 31.12.2024 durchgeführt werden. Anträge können von Sportvereinen, DLRG Ortsgruppen, Landesfachverbänden und Sportbünden gestellt werden.

Voraussetzung für die Antragsstellung ist eine ordentliche Mitgliedschaft im LSB.

Links:

Infos und Formulare vom LSN

Infos und Formulare vom DLRG Landesverband Niedersachsen

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