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Ausschüsse

Sportstättenausschuss

Der Sportstättenausschuss unterstützt den KSB-Vorstand und hier insbesondere den stellv. Vorsitzenden für Sport und Umwelt bei der Begutachtung und Beratung der Anträge sowie bei der Verteilung der Fördermittel.

Auf dem Kreisporttag 2008 wurde die folgende Verfahrensweise zum Sportstättenbau beschlossen

Zusammensetzung und Aufgaben des Sportstättenausschusses

   a) Der Sportstättenausschuss setzt sich wie folgt zusammen:

  • stellv. Vorsitzende/Vorsitzender für Sportinfrastruktur
  • 3 Vertreter der Sportvereine (Wahl auf dem Kreissporttag )
  • 3 Vertreter der Fachverbände (Wahl auf dem 1. Hauptausschuss nach dem Kreissporttag )
  • Geschäftsführerin/Geschäftsführer des KSB (ohne Stimmrecht)

   b) Der Sportstättenausschuss hat folgende Aufgaben:

  • Beratung der Sportvereine vor und nach einer Antragstellung
  • Begutachtung und Prüfung der Anträge
  • Erarbeitung eines Vorschlages zur Verteilung des dem KSB vom LSB zur Verfügung gestellten Kontingentes.
  1. Die Mitglieder im Sportstättenausschuss werden auf zwei Jahre berufen.
  2. Inkrafttreten/Gültigkeit
  3. Nach Zustimmung durch den Kreissporttag 2008 tritt die KSB-Ordnung zum Sportstättenbau zum 1.1.2009 in Kraft.

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